Naturschutzgebiet

Färskesjön, Naturreservat

Naturschutzgebiet

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Aktionen

Beschreibung

Hier erwartet Sie ein weit gestrecktes Gebiet aus Felsböden und mosaikartigen Naturwäldern mit vorgeschichtlichen Stätten aus der Bronze- und Eisenzeit.

Die Fundstätten aus der Bronzezeit überwiegen, wie z.B. Gräberfelder, Rösen und ein errichteter Stein. Nordwestlich von Färskesjön verläuft ein 400 m langer Hohlweg.

Hier wachsen Schillerporling, Alpen-Lichtnelke, Heidekraut sowie Schwalbenwurz und sowohl Kleinspecht als auch Ziegenmelker haben ihre Nistplätze in der Gegend.

Die Naturschutzgebietsregeln finden Sie unter dem nachstehenden Link. U.a. sind Camping und Hunde verboten. Feuermachen ist nur an dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt und das Radfahren/Reiten nur auf dem Feldweg im nördlichen Teil des Gebiets.

Quelle: Provinzialregierung Blekinge

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Links

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Naturschutzgebiet Naturschutzgebiet

Fakten

Schutzjahr: 2002, verlängert 2007 und 2017 (Entscheidung 2017)

** Kommune:** Karlskrona

** Charakter:***Wald, Eingießer, See, Feuchtgebiet

Areal: 334 Hektar

**Mark Eigentümer: ** Der größte Teil des Staates, ein kleinerer Bereich innerhalb der Reserve ist privat

Administrator: Bezirksverwaltungsrat Blekinge

Schutz:** Naturschutzgebiet und Natura 2000

Anleitung

In Jämjö von der E22 Richtung Torhamn abbiegen. Nach etwa 4,5 km links in eine Seitenstraße einbiegen.

Verordnungen

Gerne besuchen Sie den Färskes-See, aber beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist:

Das Land beschädigen,

  • Zerstörung oder natürliche Objekte oder Oberflächenbildung,
  • Schadensersatz, Steinmauern oder Anbauschwellen, die Tierwelt nicht zu stören, Schäden, die wachsen oder tot Bäume und Sträucher oder Vegetation, Tragen Sie keinen anderen verlinkten Hund als die Jagd. andere Fahrzeuge als auf den Straßen durchgeführt werden;
  • Fahrt oder Fahrrad an anderen Orten als auf der Landstraße im nördlichen Teil der Gegend,
  • Zelt oder Wohnwagen oder Camper Feuer auf andere als für den Zweck errichtet Kamine einzurichten;
  • störende Nutzung von Radio, CD-Playern oder sonst störende Geräusche erzeugen, den Bereich der Übungen, die störend auf die Natur oder das öffentliche Leben im Freien wirken;
  • Anbringen von Malerei, Plakat, Poster, Schild, Inschrift oder damit vergleichbarem Gerät.

Ohne Erlaubnis vom Bezirksverwaltungsrat, werden Sie auch nicht:

Schmetterlinge oder Käfer sammeln,
die wissenschaftlichen Forschungs- oder Forschungstätigkeiten, die Markierungen, Fangfallen oder negative Auswirkungen auf das Pflanzen- oder Tierleben umfassen.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen Blekinge

blekinge@lansstyrelsen.se

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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