Eldningsförbud
Fotos
Ab dem 23. Juni 2026 gibt es ein Feuerverbot im Kreis Blekinge.
Vom 23. Juni bis dahin gibt es ein Feuerverbot im Kreis Blekinge. Bei einem Brandverbot ist es verboten, in Wäldern und Land zu feuern oder zu grillen.
Das Brandverbot gilt in Wäldern und Land außerhalb von zusammenhängenden Gebäuden oder so nah an Wäldern, die sich leicht weiter im Gelände verbreiten können. Aktivitäten wie Feuer, Grillen und Brennen, die mit festen Brennstoffen (wie Holz, Kohle, Gras, Reis oder Äste) auftreten, sind verboten.
Erlaubt, im festen Grill an öffentlichen Plätzen zu grillen
Grillen ist in einem festen Grill an öffentlichen Stellen erlaubt, die so konzipiert ist, dass das Risiko der Brandspreizung gering ist. Ein fester Grill ist ein speziell zum Grillen gebauter Ort. Sie ist beispielsweise durch Betonrohr oder Stein begrenzt. Um den Standort herum sollte es eine breite Erdoberfläche mit Kies oder anderen feuerfesten Materialien geben.
Einweg-Grill ist kein fester Grillplatz und ist somit untersagt, wenn es ein Brandverbot gibt.
Erlaubt, Außenküche zu verwenden
Sie können Trangiak-Küche und andere Außenküchen verwenden, die von Flüssigkeit oder Gas betrieben werden, wenn das Risiko von Hitze und Feuer in die Umgebung verteilt ist niedrig.
Kontakt
Adresse
Telefon: 0457-618400
E-Mail-Adresse
Ronneby Kontaktcenter
Logotyp der Organisation