Fågelskyddsområde 1/2 - 15/8, Svenska Högarna
- Sperrgebiet
- Wertvolle Natur
- Reiseführer: Länsstyrelsen Stockholm län
Aktionen
Beschreibung
Vogelschutzgebiet. Verbot des Zugangs vom 1. Februar bis 15. August.
Willkommen, um das Vogelleben in der Ferne zu genießen! Mehrere Inseln in den schwedischen Hochs sind Vogelschutzgebiete zum Schutz von Vögeln wie Hering, Tobisgras, Tordmule, Ejdern und Schwertern während der empfindlichen Brutzeit. Während des angegebenen Zeitraums ist es verboten, in das jeweilige Vogelschutzgebiet einzureisen, zu reisen oder zu wohnen. Halten Sie mindestens 100 Meter entfernt. Seien Sie auch beim Besuch anderer Inseln vorsichtig, wenn sensible Vogelzuchten im gesamten Archipel auftreten.
Aktivitäten und Einrichtungen
- Wertvolle Natur
- Sperrgebiet
Fakten
*Betroffen seit: 1976, verlängert im Jahr 2020
*Größe: 60.971 Hektar davon 104 Hektar Land
** Charakter**: Archipel, Meeresumwelt, kulturelle Umgebung
** Kommune**: Nord
Mark Owners: State and Edward Sjöblom Foundation
Administrator: Bezirksrat
**Sonstiges ** Natura 2000 Gebiet Schwedische Stapel SE0110096
Anleitung
Der Archipel und das Naturschutzgebiet Schwedens sind die äußersten Außenposten des Stockholmer Archipels zur Ostsee ca. 35 km östlich von Möja. Der Archipel ist nur mit einem eigenen Boot, Taxi oder Charterboot erreichbar.
Verordnungen
Zum Schutz Schwedens Die Naturschutzgebiete der Stapel sind Regeln, denen Sie folgen müssen. Die verschiedenen Bereiche A-C werden durch die Entscheidungskarte dargestellt, die Sie über den Link zu Entscheidungen und Managementplänen in der rechten Spalte finden können.
In der Reserve ist Folgendes verboten:
- während des Zeitraums vom 1. Februar bis zum 15. August in Area A ein- oder ausreisen oder wohnen mit Zugangsverboten auf der Karte, Anhang 1B der Entscheidung; (2) während des Zeitraums vom 1. April bis 31. Juli, in dem Gebiet B ein- oder eingereist ist, mit Zugangsverboten auf der Karte, Anhang 1B der Entscheidung;
- während des Zeitraums vom 1. Mai bis zum 30. Juni in Gebiet C ein- oder ausreisen oder wohnen, wobei auf der Karte, Anhang 1B der Entscheidung, Zugangsverbote vorgesehen sind;
- Boote, Schiffe oder andere Wasserfahrzeuge in dem auf der Karte angegebenen Gebiet, Anhang 1C der Entscheidung, durchführen; c) Boote, Schiffe oder andere Wasserfahrzeuge mit einer höheren Geschwindigkeit als 5 Knoten in dem auf der Karte angegebenen Gebiet, Anhang 1C der Entscheidung, durchführen; Ankerboote oder Schiffe in dem Gebiet, das auf der Karte aufgeführt ist, Anhang 1C der Entscheidung; Fischerei in dem auf der Karte aufgeführten Gebiet, Anhang 1C der Entscheidung;
- Graben, Hacken, Schnitzen, Bohren, Anstreichen, Verschieben von Steinblöcken oder auf andere Weise Berge, Land, Steine oder Meeresboden beschädigen;
- Zweige, Fallen oder Schäden lebende oder tote Bäume und Sträucher brechen; die Vegetation schädigen, indem Pflanzen, Moose oder Flechten ausgegraben oder feste Algen oder Muscheln entfernt werden; Wildtiere schädigen oder behindern, z. B. indem sie die Nester klettern, fangen, verfolgen oder säugetiere, Vögel, Krebstiere oder Frösche töten;
- Land ohne Verbindung Hund oder anderes Haustier,
- offenes Feuer machen oder andere Grills als an dem vorgesehenen Ort verwenden;
- Zeichen, Poster oder ähnliches einrichten;
- Zelt mehr als zwei aufeinanderfolgende Tage an derselben Stelle, außer dem vorgesehenen Zelt; Verzögerung von Booten oder Schiffen auf dem Grund des universellen Rechts für mehr als zwei aufeinander folgende Tage am gleichen Strand oder Brücke. Die Verordnung gilt nicht für Grundeigentümer und Mieter. Abwasser, Wassertank, Ballastwasser oder andere flüssige oder feste Abfälle vom Schiff oder Schiff freilassen; 18 Waschboot oder Schiffsrumpf,
- Leerlaufmotor oder mit motorgetriebenen Ladeeinheiten am Eingangspunkt;
- in verstörender Weise Musikanlage, Musikinstrumente oder ähnliches benutzen; Start oder Land mit Luftfahrzeugen;
- Landung mit einer größeren Firma als 10 Personen. Die Anlandungen mit größeren Gesellschaften können jedoch nach Rücksprache mit dem Verwalter zu den Bedingungen erfolgen.
- ohne die Genehmigung des Bezirksverwaltungsrates, Untersuchungen durchzuführen, die die Tierwelt beeinträchtigen können, wie das Sammeln oder Fangen von Organismen (einschließlich Ringmarkierung), die Verwendung von Sonar oder anderer schallerzeugender Technologie.
Kontakt
E-Mail-Adresse
Länsstyrelsen i Stockholm
Logotyp der Organisation
Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.
Ich bin hier gewesen
Ich möchte hierher gehen
Fragen & Antworten
Stellen Sie eine Frage an andere Naturkartan-Nutzer.
Bewertungen
0 Rezensionen
- 5 :
- 4 :
- 3 :
- 2 :
- 1 :
Bilder von Nutzern
Es gibt noch keine Nutzerbilder. Sei der Erste, der eines hochlädt!