Dagstorps naturreservat, Naturreservat
- Naturschutzgebiet
- Landkreis: Skåne län
Aktionen
Beschreibung
Das Reservat befindet sich auf der Nordostseite des Dagstorps-Sees und besteht aus Wald und Heglanden mit antiken Überresten und Spuren des älteren Anbaus. Es gibt gute Wege zu gehen und ein Badezimmer. Die gesamte Gegend von Dagstorps ist weit von großen Straßen entfernt und bietet einen tollen ruhigen Ort. Es gibt viele schöne Wälder außerhalb des Naturschutzgebiets am See.
Aktivitäten und Einrichtungen
- Naturschutzgebiet
Fakten
Foto: 1970
Größe: 104 Hektar
Gemeinde: Hearing
Management: Stiftung für Freizeitgebiete in Skåne durch die Stiftung Skånska Landschaft und Höörs Gemeinde
Schutzart: Naturschutzgebiete
Kommunikation
Der nächste Bahnhof ist Hör. Die nächste Bushaltestelle ist Långstorp.
Anleitung
Von Süden – Straße 13 nördlich von Höör, Richtung Frostavallen, weiter an der Frostavallen vorbei, links in der T-Überquerung fahren und auf der windigen Schotterstraße fahren. Fahren Sie geradeaus auf dem kleineren Weg, folgen Sie nicht in der Kurve nach links. Die Straße windet sich dann auf und ab für Pisten und durch einen Bauernhof. Wenn Sie die Reserve erreichen, ist der erste Parkplatz links. Aus dem Norden – Die Straße zwischen Hallaröd und Nord Rörum, biegen Sie in Nötarp nach Süden ab.
Verordnungen
**Für den Gerichtshof für Menschenrechte gelten besondere Vorschriften und Einschränkungen. * *
Es ist beispielsweise verboten:
Haben Sie einen Hund unverbunden
Feuer, ausgenommen an bestimmten Orten
- Fahrrad oder andere Fahrten als auf bestimmten Straßen und Wegen
Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur eine Auswahl von Regeln ist.
Volle Regeln für Besucher
Neben Vorschriften und Verboten in anderen Gesetzen und Vorschriften ist es verboten,
einen Hund (oder ein anderes Tier) tragen, der nicht in einer physischen Leine gehalten wird;
2. Feuer außer an der vorgesehenen Stelle,
3. Fahrrad oder Fahrt, ausgenommen die zu diesem Zweck angegebenen Führer;
Graben, Bohren, Anstreichen oder anderweitig Beschädigungen von Land, Stein, Steinmauern und anderen natürlichen Objekten oder kulturellen Blättern;
5. Zweige, Fallen oder anderweitige Schäden brechen oder lebende oder tote Bäume und Sträucher wegführen;
6. ohne Erlaubnis des Konservierungsadministrators, feste fremde Objekte wie Malerei, Schild, Poster oder ähnliches einzurichten.
Aktualisierung der Verordnungen 2019-02-22
Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.
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