Zelten in Naturschutzgebieten und Naherholungsgebieten – was gilt?
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Zelten ist eine wunderbare Möglichkeit, der Natur nahe zu kommen und die Landschaft auf ruhige und nachhaltige Weise zu erleben. Erwache mit Vogelgesang, schlafe unter dem Sternenhimmel und spüre den Rhythmus der Natur hautnah.
Dank des schwedischen Jedermannsrechts hast du das Recht, für einzelne Nächte in der Natur zu zelten. Achte darauf, Rücksicht auf den Grundstückseigentümer zu nehmen, indem du sorgfältig einen Platz auswählst, auf festem Boden zeltest, die Natur und den Boden nicht beschädigst und Tiere nicht störst. Wähle einen Ort weit entfernt von Wohnhäusern.
In Naturschutzgebieten und Naherholungsgebieten gilt das Jedermannsrecht nicht uneingeschränkt. Dort gibt es besondere Einschränkungen zum Schutz der Natur. Manchmal ist das Zelten ganz verboten, in anderen Fällen ist es erlaubt, für eine Nacht am selben Ort zu zelten oder nur an speziell ausgewiesenen Plätzen.
Du bist selbst dafür verantwortlich, dich über die geltenden Regeln zu informieren.
Bevor du dein Zelt aufstellst:
- Informiere dich über lokale Vorschriften – Informationen findest du oft auf der Website des Gebiets oder auf Schildern am Eingang.
- Wähle den Platz mit Sorgfalt – vermeide Wiesen mit empfindlicher Flora, Vogelbrutplätze oder Gewässernähe, wo Tiere Wasser holen.
- Zelte maximal zwei Nächte am selben Ort, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Nimm Rücksicht auf andere Besucher – halte Abstand und vermeide Störungen durch Lärm oder Licht.
Tipps für ein nachhaltiges Zelterlebnis:
- Nimm allen Müll wieder mit – auch Kleinigkeiten wie Schnüre, Plastikstücke oder Essensreste.
- Verwende einen Campingkocher statt ein Feuer zu machen, besonders bei Feuerverbot.
- Spüle und wasche dich mit umweltfreundlichen Produkten und immer mindestens 100 Meter vom Gewässer entfernt.
- Respektiere die Tierwelt – halte den Hund an der Leine und vermeide es, das natürliche Verhalten der Tiere zu stören.
Liste der Naturschutzgebiete und Naherholungsgebiete in der Gemeinde Kalmar:
Gebiet | Zelten erlaubt/verboten |
---|---|
Björnö | Zelten verboten |
Bokenäs | Zelten für eine Nacht am selben Ort erlaubt |
Fröstorp | Zelten verboten |
Horsö – Värsnäs | Zelten verboten |
Lindö | Zelten auf ausgewiesenen Plätzen erlaubt |
Prästgårdsängen | Zelten verboten |
Skärgårdsparken | Südlich des Ångloksleden gilt das Jedermannsrecht. Für andere Teile ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich. |
Stensö | Zelten verboten |
Svinö | Zelten verboten |
Vinterbo | Zelten für eine Nacht am selben Ort erlaubt |
Värnanäs | Zelten für eine Nacht am selben Ort erlaubt |
Värnanäs Schärengarten | Zelten verboten |
Die Wandergebiete Tallhagen und Skälby sowie andere Einrichtungen für den beweglichen Freilufttourismus wie Badeplätze, Laufstrecken und Wanderwege gelten als öffentliche Plätze und unterliegen den lokalen Ordnungsvorschriften, was ein Zeltverbot bedeutet.
Weitere Informationen erhältst du von der Gemeinde und der Provinzverwaltung.
Indem du mit Respekt gegenüber der Natur zeltest, trägst du dazu bei, unsere einzigartigen Landschaften für zukünftige Generationen zu bewahren. Du wirst Teil eines nachhaltigen Outdoor-Lebens – wo die Natur sowohl Zuhause als auch Erlebnis ist.
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Eva-Lena Larsdotter