• Fotograf: Anita Heimdahl
    Fotograf: Anita Heimdahl
    Foto: Anita Heimdahl

Östra Vässbys sjömarker, Naturreservat

  • Naturschutzgebiet
von 5 Sternen

Aktionen

Beschreibung

Im Stadtteil Södviken und Vässby befinden sich einige der schönsten Seen von Öland. Bier Kleider sind seit Tausenden von Jahren auf Köder. Die offenen Wiesen und Küsten bieten zusammen mit den flachen Buchten einen perfekten Zugang zu Vögeln. In der speziellen Umgebung gibt es viele verschiedene Arten von Blumen.

 Seezeichen

Die Seen sind der traditionelle Name der salzarmen Weiden, die die Käseküste von Öland anschließen. Die Breite variiert zwischen hundert Metern und der Meile. Nirgends in Schweden gibt es so große und kohärente Weiden in der Nähe der Küste. Auf den Seen haben die Beeren ihre Tiere mindestens seit älterem Eisenalter, d.h. für mindestens 2500 Jahre, auf Köder gehalten.

Reiche Flora und Fauna

Meeresgebiete haben ein sehr reiches Pflanzen- und Tierleben, besonders bei Vögeln. Große Herden mit Enten, Gänse und Pfand fallen im Frühjahr und Herbst. Zu den Züchtern gehören Strandkatastrophe, rote Beine, Tfsvipa, Grab und Ejder. Es gibt auch viele verschiedene Pflanzen, die nur auf wohlverdienten Chips gefunden werden, wie z.B. Craumbling, Gänsekraut, Küstenpfeil und Zwerg. Eine besondere Vegetation findet sich auch in den Tälern der Seetang, die entlang der Strände gewaschen werden.

Seabodies auf Gründe

Auf dem Fels, der großen Halbinsel im Osten, gibt es sechs Matrosen, die über die Fischereitraditionen des Standorts bezeugen. Zwei von ihnen sind aus Kalkstein gebaut und können aus dem 18. Jahrhundert dauern.

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Aktivitäten und Einrichtungen

  • Naturschutzgebiet

Fakten

Entscheidungsjahr: 2000

Fläche: 222 Hektar

Gemeinde: Borgholm

Eigentümer: individuell

Geschäftsführung: Bezirksverwaltung Kalmar County

Verordnungen

Im Naturschutzgebiet erhalten Sie nicht:

  • Im April 1 - Juli 31 können Sie nicht in den auf der Karte markierten Gebieten sein, die Sie weiter unten sehen können, oder vor Ort in der Reserve. Fahren Sie Kraftfahrzeuge.
  • Fahrmotorboote oder andere motorbetriebene Fahrzeuge im Wasserbereich mit einer höheren Geschwindigkeit als 5 Knoten.
  • Fahr- oder Landehovereren, Hydrocopts, Flugzeuge mit geringer Geschwindigkeit oder ähnliche Schiffe. Fahren Sie Wasseraufnahmen.
  • Parkfahrzeuge, Wohnwagen oder Anhänger an einem anderen als vorbereiteten Parkplatz. Verzögern oder Ankerboot an einem anderen Ort als bestimmten Orten.
  • jagen, töten, fangen oder beschädigen wilde Säugetiere, Frosch und Krebstiere oder Vögel. Eier oder Nester entfernen oder beschädigen. Entzückend stören die Tiere. Bringen Sie einen Hund oder ein anderes Tier, das nicht verbunden ist.
  • Stellen Sie das Brett, Schild, Poster oder ähnliches Gerät ein oder machen Sie Inschriften. Feuer an anderen Orten als an besonders ausgewiesenen Orten. Ziehen oder ziehen Sie Pflanzen oder Pflanzenteile mit den Wurzeln.

Nach Anhörung des Verwaltungsrats erhalten Sie:

Wissenschaftliche Forschung.

Wenn Sie eine Erlaubnis vom Verwaltungsrat erhalten haben, erhalten Sie:

Geschäftstätigkeiten durchführen.

Volle Regelungen

D. Verordnungen gemäß Kapitel 30 Abschnitt 7 des Umweltgesetzbuches über das Recht auf Reisen und Aufenthalt in der Reserve und auf Bestellung im Allgemeinen.

Unterstützt durch Kapitel 7. Abschnitt 30 des Umweltkodex, wenn das Recht auf Reisen und Aufenthalt in der Reserve, es ist zusätzlich, was andernfalls gilt:

  1. in das auf der beigefügten Entscheidungskarte markierte Gebiet zwischen 1.4 und 31.7 ein- oder einreisen; b) andere Kraftfahrzeuge als für die Landwirtschaft durchzuführen; Motorschiffe oder andere Kraftfahrzeuge mit einer höheren Geschwindigkeit als 5 Knoten ausführen; Hovereren, Hydrocopter, Wasserscots oder ähnliche Gefäße;
  2. die Einrichtung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Anhängern oder Ankerbooten, ausgenommen an bestimmten Orten;
  3. Jagd, Töten, Fangen oder Beschädigen von wilden Säugetieren, Frosch und grausamen Tieren oder Vögeln, Entfernen oder Beschädigen von Eiern oder Nestern oder sonst störenden Tieren;
  4. bringen ungekoppelte Hunde oder andere auflösende Haustiere;
  5. Brett, Schild, Platte, Poster oder ähnliches Gerät einrichten oder Inschrift machen;
  6. Feuer machen (außer an besonders ausgewiesenen Orten); die Gefäßpflanzen mit den Wurzeln ausgraben oder aufziehen,
  7. ohne Rücksprache mit dem Verwaltungsrat des Bezirks, wissenschaftliche Untersuchungen durchführen, 12 Ohne die Erlaubnis des Verwaltungsrats des Kreises, kommerzielle Tätigkeiten durchzuführen. Dies gilt auch für die kommerzielle Jagd.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Per Markus Jönsson

per-markus.jonsson@lansstyrelsen.se

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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