ARK56
Connected coastal trails in a UNESCO biosphere ...
Angeln darf nur mit folgendem Fanggerät (FIFS 2004:36) erfolgen:.
Angeln auf Lachs und Forelle ist verboten vom 1. September bis 15. März. Für das Fischen mit Handgerät gilt das Verbot jedoch nur bis 31. Dezember.
Das Fischen mit Netzen nach 1 und 2 oben ist verboten vom 1. April bis 15. Oktober, teilweise zum Wochenwechsel ab Freitag um 09.00 bis Sonntag um 16 Uhr und an anderen Wochentagen ab 09.00 bis 16 Uhr Das Verbot gilt nicht für das Fischen in der besteuerten oder etablierten Lachsfischerei nach dem Alter.
Wenn es aus Sicht des Fischereischutzes zulässig ist, kann die Kreisverwaltung Ausnahmen von den Bestimmungen des zweiten Absatzes für den Fischfang mit solchen Fanggeräten im Sinne des ersten Absatzes 10 für diejenigen zulassen, die den Fischfang mit Unterstützung einem Angelschein betreiben . Die Bezirksverwaltungsbehörde kann nähere Bedingungen für Genehmigungen festlegen.
Blekinge Arkipelag
Kurpromenaden 4
372 36 Ronneby
Team ARK56
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