Glaskogen, Naturreservat
- Naturschutzgebiet
- Landkreis: Värmlands län
Aktionen
Beschreibung
Aktivitäten und Einrichtungen
- Naturschutzgebiet
Fakten
Bild: 1970, 1981 und 1982 erweitert
Größe: fast 29.000 Hektar
Grundbesitzer: Privat, Gesellschaft, Staat und Kreisrat
Leitung: Verwaltungsrätin im Landkreis Värmland
Wegbeschreibung
Das Naturschutzgebiet Glaskogen befindet sich in den Gemeinden Arvika und Årjäng. Sie können das einfachste mit einem Auto bekommen. Von Arvika fahren Sie auf der Strecke 172 nach Sulvik. Von dort aus können Sie entweder die Straße 172 weiter ca. 12 km folgen und nach Süden Richtung Glaskogen Naturreservat und Lenungshammar über Sigfridstorp fahren oder von Osten über die Straße 175 und Glava ins Naturreservat fahren. Von Årjäng, Kopf 172 Richtung Arvika. Nach ca. 33 Kilometern fahren Sie nach Süden Richtung Glaskogen Nature Reserve und Lenungshammar über Sigfridstorp. Weitere kleine Straßen sind zu finden, die in das Naturschutzgebiet führen, aber hier kann das Straßenteam und der Zugang im Laufe des Jahres stark variieren. Die kleinen Straßen sind relativ schlecht unterschrieben, so ist es wichtig, eine gute Karte mit ihnen zu haben. Im Sommer führt Värmlandstrafik über Glaskogen einen speziellen Sommerbus zwischen Arvika und Karlstad.
Verordnungen
** Das Naturschutzgebiet Glaskogen gilt für besondere Bestimmungen und Einschränkungen im Zugangsrecht. * *
Hier ist verboten:
- Zelte für länger als zwei Tage in einer Entfernung ohne Erlaubnis des Eigentümers, außer dem allgemeinen Campingplatz; Schneiden Sie ab. Blumen oder Teile davon ausgraben und Samen nehmen. die Tierwelt zu stören, wie die Fotografie des Wohnens; die Fischerei und die Jagd können nach den geltenden Regeln durchgeführt werden; Haustiere zum Strand bringen,
- feste natürliche Objekte oder Oberflächenbildung zerstören oder beschädigen; die laufende Landwirtschaft und Forstwirtschaft zu verhindern oder zu stören;
- Caravan, Camper oder ähnliches als an speziell vorbereiteten und benannten Standorten einrichten;
- Feuer zu schaffen, außer an bestimmten und vorbereiteten Orten. Das Verbot gilt während des Zeitraums vom 15. April bis 15. September.
- Fahren Sie Motorboot oder gleichwertig mit einer höheren Geschwindigkeit als sieben Knoten, mit Ausnahme eines Gebiets in Stora Gla, wo maximale Geschwindigkeit 15 Knoten beträgt (siehe Karte des Bootsverkehrs am Boden der Seite);
- ohne Genehmigung des Verwaltungsrats des Bezirks wissenschaftliche oder andere Untersuchungen durchführen.
Kontakt
E-Mail-Adresse
Maila Länsstyrelsen Värmland
Logotyp der Organisation
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