Tillgänglighetsanpassad rastplats
- Ruhezone
- Landkreis: Stockholms län
- 6862.78 km von Ihnen entfernt
Aktionen
Beschreibung
Hier ist ein zugänglicher Ruhebereich mit Blick auf Sandemar Saiten. Auf dem Hügel wachsen Adam und Eva. Eine breite, hart gebaute Straße führt zum Rastplatz, etwa 800 Meter vom Parkplatz entfernt.
Die Rasieranlage verfügt über zwei große Ruhetische, drei Bänke, einen Kamin und Holzfeuer. Eine Holzversorgung ist 100 Meter östlich entlang der hart gebauten Straße.
Aktivitäten und Einrichtungen
- Ruhezone
Fakten
Seit 1997 geschützt
Größe: 390 Hektar, davon 227 Hektar Land
Charakter: Mischwald, Wiese und Weide und Feuchtgebiet,
Gemeinde: Haninge
Eigentümer: Sandemar Fideikommiss und Haninge Gemeinde
Verwaltung: Kreisrat
Schutzform: Naturschutzgebiet
Sonstiges: Natura-2000-Gebiet Sandemar SE0110015
Anleitung
Vom Eingang/Parkplatz und Bushaltestelle des Naturschutzgebietes ist es ca. 800 m zu Fuß. Die Straße hier ist breit und flach, von hart verpackten Kies. Sie passieren Brücken und selbstschließende Tore, die alle über und durch gerollt werden können. Entlang des Weges gibt es mehrere Ruhebänke, um Ihre Beine auf zu ruhen.
Mit dem Auto:** Mit dem Auto nehmen Sie die Ausfahrt nach Dalarö von der Autobahn (Weg 73). Fahren Sie etwa 15 km nach Dalarö und biegen Sie rechts in den Parkplatz am Schild "Natural Reserve Sandemar" ein.
Mit Bus: Bus von Handenterminalen (Haninge Center) oder Gullmarsplan gegen Dalarö - Abfahrt Svärdsnäsviken. Für aktuelle Fahrpläne siehe Start | SL.
Verordnungen
Um Sandemars Naturschutzgebiete zu schützen, gibt es Regeln, die Sie befolgen müssen.
In der Reserve ist es verboten,
vom 1. März bis 31. August in das auf der Karte von Anhang 1 der Entscheidung markierte Vogelschutzgebiet eintragen
2 das ganze Jahr vor einem Boot oder einem anderen Schiff auf dem Wasser innerhalb des Teils von Svärdsnäsviken auf der Karte markiert
3. Berge, Boden oder Stein durch Bohren, Hacken, Sprengen, Schnitzen, Graben, Malen oder dergleichen zerstören oder beschädigen
4. Zweige, Fallen oder andere Schäden an lebenden oder toten Bäumen und Sträuchern brechen oder die Vegetation sonst durch Ausgraben von Pflanzen wie Reis, Kräutern, Moose oder Flechten oder Entfernen von ehrwürdigen Pilzen
5. die Tierwelt stören (z.B. durch das Klettern der Nester, das Fangen oder Töten von Säugetieren, Vögeln, Krebstieren oder Fröschen)
6. mit unverbundenen Hund
7. Zelte länger als zwei Tage nacheinander
8. Feuer außer an dem vorgesehenen Ort
9. Caravan einrichten oder Boot aufstellen
10. einrichten Malerei, Plakat, Poster, Zeichen oder Inschrift machen
Fahrzeuge oder Fahrräder im Gelände durchführen.
Die Verordnungen 1 und 2 gelten nicht für den Grundbesitzer und sein Volk, seinen Staat oder seine Gemeindebeamten bei der Ausübung von Dienstleistungen oder Personal, das vom Naturschutzverwalter zugewiesen wird.
Kontakt
E-Mail-Adresse
Länsstyrelsen i Stockholm
Logotyp der Organisation
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