Entré och parkering, Sandemar
- Eingang
- Nähe eines Parkplatzes
- Bushaltestelle
- Information
- Toilette
- Parken
- Landkreis: Stockholms län
- 6862.24 km von Ihnen entfernt
Aktionen
Beschreibung
Der Parkplatz ist groß und befindet sich direkt neben der Straße 227. Von hier aus führt Sie der Wanderweg in die zentralen Teile des Reservats. Lesen Sie mehr über die Reservierung des Informationsschildes.
Aktivitäten und Einrichtungen
- Bushaltestelle
- Information
- Eingang
- Toilette
- Parken
Zugänglichkeit
- Nähe eines Parkplatzes
Fakten
Skyddat sedan: 1997
Storlek: 390 hektar
varav land 227 hektar
Karaktär: blandskog, ängs- och betesmark och våtmark,
Kommun: Haninge
Ägare: Sandemars fideikomiss och Haninge kommun
Förvaltare: Länsstyrelsen
Skyddsform: naturreservat
Övrigt: Natura 2000 område Sandemar SE0110015
Anleitung
Mit dem Bus: Nehmen Sie den Bus vom Handenterminalen (Haninge Zentrum) Richtung Dalarö - Ausschiffung Svärdsnäsviken oder Sandemar, wenn Sie zum Veranstaltungsort in der Reserve gehen. Diese Haltestellen befinden sich direkt neben der Reserve. Aktuelle Buslinien und Fahrpläne finden Sie unter SL: sl.se
** Mit dem Auto:** Nehmen Sie die Ausfahrt nach Dalarö von der Autobahn (Weg 73). Fahren Sie etwa 15 km nach Dalarö und biegen Sie rechts in den Parkplatz am Schild "Natural Reserve Sandemar" ein. Um zur Zeremonie zu gelangen, fahren Sie die Dalarö Road knapp über zwei Meilen (vor dem Schloss und dem Kiesangriff) weiter und fahren auf einer kleinen, unschuldigen Straße direkt nach dem Kiesangriff rechts ein. Vom kleinen Parkplatz hier können Sie einen Weg hinunter zum Strand und der Patrone folgen.
Verordnungen
Um Sandemars Naturschutzgebiete zu schützen, gibt es Regeln, die Sie befolgen müssen.
In der Reserve ist es verboten,
vom 1. März bis 31. August in das auf der Karte von Anhang 1 der Entscheidung markierte Vogelschutzgebiet eintragen
2 das ganze Jahr vor einem Boot oder einem anderen Schiff auf dem Wasser innerhalb des Teils von Svärdsnäsviken auf der Karte markiert
3. Berge, Boden oder Stein durch Bohren, Hacken, Sprengen, Schnitzen, Graben, Malen oder dergleichen zerstören oder beschädigen
4. Zweige, Fallen oder andere Schäden an lebenden oder toten Bäumen und Sträuchern brechen oder die Vegetation sonst durch Ausgraben von Pflanzen wie Reis, Kräutern, Moose oder Flechten oder Entfernen von ehrwürdigen Pilzen
5. die Tierwelt stören (z.B. durch das Klettern der Nester, das Fangen oder Töten von Säugetieren, Vögeln, Krebstieren oder Fröschen)
6. mit unverbundenen Hund
7. Zelte länger als zwei Tage nacheinander
8. Feuer außer an dem vorgesehenen Ort
9. Caravan einrichten oder Boot aufstellen
10. einrichten Malerei, Plakat, Poster, Zeichen oder Inschrift machen
Fahrzeuge oder Fahrräder im Gelände durchführen.
Die Verordnungen 1 und 2 gelten nicht für den Grundbesitzer und sein Volk, seinen Staat oder seine Gemeindebeamten bei der Ausübung von Dienstleistungen oder Personal, das vom Naturschutzverwalter zugewiesen wird.
Kontakt
E-Mail-Adresse
Länsstyrelsen i Stockholm
Logotyp der Organisation
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