Teknisk uppgradering av Naturkartan måndag morgon

På måndag morgon driftsätter vi en stor teknisk uppgradering av Naturkartan som vi arbetat med i 18 månader. Uppgraderingen ger en snabbare och mer stabil plattform och lägger grunden för de nya funktioner som kommer i Naturkartan version 3 under hösten. Det kan förekomma kortare driftstörningar under början av veckan men vi gör vårt bästa för att lösa alla problem som uppstår. Hjälp oss gärna genom att tipsa oss på emil@outdoormap.com - om något inte fungerar som det skall!

  • Labyrinten.
    Labyrinten.
    Foto: Länsstyrelsen Stockholm
  • Båken.
    Båken.
    Foto: Länsstyrelsen Stockholm

Labyrint på Storön, Svenska Högarna

  • Kultur
von 5 Sternen

Aktionen

Beschreibung

Auf einem der nackten Fersen nördlich des Friedhofs befindet sich ein großes "trojeborg", ein 12 Meter breites Steinlabyrinth, das wahrscheinlich mehrere hundert Jahre alt ist. In Schweden finden sich die meisten dieser Labyrinthe an der Küste. Vielleicht wurden sie herausgebracht, um gute Angeln zu geben?

Auf dem Berg nördlich des Labyrinths befindet sich auch ein Vogel, ein altes Seezeichen.

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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Kultur

Fakten

Geschützt seit 1976, verlängert im Jahr 2020

Größe: 60.971 Hektar davon 104 Hektar Land

Charakter: Archipel, Meeresumwelt, kulturelle Umgebung

Gemeinde: Nord

Landbesitzer: State und Edward Sjöbloms Foundation

Verwaltung: Kreisrat

Sonstiges: Natura 2000 Gebiet Schwedische Pfähle SE0110096

Anleitung

Der Archipel kann nur mit einem eigenen Boot oder mit dem Taxi oder Charterboot erreicht werden.

Verordnungen

Zum Schutz Schwedens Die Naturschutzgebiete der Stapel sind Regeln, denen Sie folgen müssen. Die verschiedenen Bereiche A-C werden durch die Entscheidungskarte dargestellt, die Sie über den Link zu Entscheidungen und Managementplänen in der rechten Spalte finden können.

In der Reserve ist Folgendes verboten:

  1. während des Zeitraums vom 1. Februar bis zum 15. August in Area A ein- oder ausreisen oder wohnen mit Zugangsverboten auf der Karte, Anhang 1B der Entscheidung; (2) während des Zeitraums vom 1. April bis 31. Juli, in dem Gebiet B ein- oder eingereist ist, mit Zugangsverboten auf der Karte, Anhang 1B der Entscheidung;
  2. während des Zeitraums vom 1. Mai bis zum 30. Juni in Gebiet C ein- oder ausreisen oder wohnen, wobei auf der Karte, Anhang 1B der Entscheidung, Zugangsverbote vorgesehen sind;
  3. Boote, Schiffe oder andere Wasserfahrzeuge in dem auf der Karte angegebenen Gebiet, Anhang 1C der Entscheidung, durchführen; c) Boote, Schiffe oder andere Wasserfahrzeuge mit einer höheren Geschwindigkeit als 5 Knoten in dem auf der Karte angegebenen Gebiet, Anhang 1C der Entscheidung, durchführen; Ankerboote oder Schiffe in dem Gebiet, das auf der Karte aufgeführt ist, Anhang 1C der Entscheidung; Fischerei in dem auf der Karte aufgeführten Gebiet, Anhang 1C der Entscheidung;
  4. Graben, Hacken, Schnitzen, Bohren, Anstreichen, Verschieben von Steinblöcken oder auf andere Weise Berge, Land, Steine oder Meeresboden beschädigen;
  5. Zweige, Fallen oder Schäden lebende oder tote Bäume und Sträucher brechen; die Vegetation schädigen, indem Pflanzen, Moose oder Flechten ausgegraben oder feste Algen oder Muscheln entfernt werden; Wildtiere schädigen oder behindern, z. B. indem sie die Nester klettern, fangen, verfolgen oder säugetiere, Vögel, Krebstiere oder Frösche töten;
  6. Land ohne Verbindung Hund oder anderes Haustier,
  7. offenes Feuer machen oder andere Grills als an dem vorgesehenen Ort verwenden;
  8. Zeichen, Poster oder ähnliches einrichten;
  9. Zelt mehr als zwei aufeinanderfolgende Tage an derselben Stelle, außer dem vorgesehenen Zelt; Verzögerung von Booten oder Schiffen auf dem Grund des universellen Rechts für mehr als zwei aufeinander folgende Tage am gleichen Strand oder Brücke. Die Verordnung gilt nicht für Grundeigentümer und Mieter. Abwasser, Wassertank, Ballastwasser oder andere flüssige oder feste Abfälle vom Schiff oder Schiff freilassen; 18 Waschboot oder Schiffsrumpf,
  10. Leerlaufmotor oder mit motorgetriebenen Ladeeinheiten am Eingangspunkt;
  11. in verstörender Weise Musikanlage, Musikinstrumente oder ähnliches benutzen; Start oder Land mit Luftfahrzeugen;
  12. Landung mit einer größeren Firma als 10 Personen. Die Anlandungen mit größeren Gesellschaften können jedoch nach Rücksprache mit dem Verwalter zu den Bedingungen erfolgen.
  13. ohne die Genehmigung des Bezirksverwaltungsrates, Untersuchungen durchzuführen, die die Tierwelt beeinträchtigen können, wie das Sammeln oder Fangen von Organismen (einschließlich Ringmarkierung), die Verwendung von Sonar oder anderer schallerzeugender Technologie.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen i Stockholm

naturskotsel.stockholm@lansstyrelsen.se

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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