Häringe-Hammersta
- Naturschutzgebiet
- Landkreis: Stockholms län
Aktionen
Beschreibung
Die Reserve besteht aus zwei Halbinseln mit einer Mischung aus offenen Feldern, Waldflächen und blühenden Strängenbetten. Die nördliche Halbinsel wird von der Burg Häringe mit verwöhnten Verbündeten und Feldern dominiert. Norden des Schlosses ist der See Bobäcken mit reichem Vogelleben. Südlich des Schlosses gibt es kettenfreundliche Nadelwälder, reich an Pilzen und Beeren. Auf der südlichen Halbinsel befindet sich der Hof Hammersta mit Eichenwäldern und riesigen Eichen auf den Feldern. Die Reserve hat auch vier Grabfelder, drei alte Burgen und eine Höhle. Perfekt für einen Fahrradausflug.
Das Naturreservat wird von der Stiftung Archipel verwaltet (https:/skargardsstiftelsen.se/).
Weitere Informationen zu dem, was Sie hier sehen und tun können, finden Sie auf der Website [Stockholms
Archipel (https:/www.explorearchipelago.com/sthlm).
Aktivitäten und Einrichtungen
- Naturschutzgebiet
Fakten
Geschützt seit 1990
Größe: 1,887 Hektar, davon 1,054 Hektar
Charakter: Edelwald, Kulturlandschaft, Kulturlandschaft, Archipel
Gemeinde: Haninge und Nynäshamn
Landowner: Archipelago Foundation
Management: Archipelago Foundation
Schutzform: Naturschutzgebiet
Sonstiges: Natura 2000 Gebiet Häringe-Hammersta SE0110005
Anleitung
== Weblinks ==* Offizielle Website (englisch) == Einzelnachweise ==
** Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:** Bus 847 von Västerhaninge zu den Haltestellen Häringe Tore oder Hammersta.
Siehe aktuelle Informationen über den öffentlichen Nahverkehr: [sl.se] [http:///sl.se]
Verordnungen
Um die Naturschutzgebiete Häringe-Hammersta zu schützen, gibt es Regeln, die Sie beachten müssen.
In der Reserve ist verboten:
- Zerstören oder beschädigen Berge, Boden oder Stein durch Bohren, Hacken, Sprengen, Schnitzen, Graben, Malerei oder ähnliches 2.2. Brechende Zweige, Fallen oder anderweitig schädigende lebende oder tote Bäume und Sträucher oder schädigen die Vegetation im Allgemeinen durch Graben von Pflanzen wie Reis, Kräutern, Mais oder Flechten oder durch Entfernen von ehrwürdigen Pilzen Störung der Tierwelt (z.B. durch Klettern der Nester, Fangen oder Töten von Säugetieren, Vögeln, Krebstieren und Fröschen) Invertebraten erfassen und sammeln
- mit unverbundenem Hund
- Malen, Plakat, Poster, Zeichen oder machen Inschrift Zelt oder Ankerboot für mehr als zwei aufeinanderfolgende Tage
- Caravan einrichten oder Boot einrichten 9 Schneemobile auf Land ausführen
- Feuer, ausgenommen an bestimmten Orten
- Boote oder andere Schiffe auf Bobäcken, Maren und Muskån
- Land mit Flugzeugen. 13 Ohne den Staat des Bezirksverwaltungsrates ist es verboten, Pferde mit einem Trolley oder dergleichen zu fahren oder zu führen. Die Genehmigung kann auf Strecken und Reitwegen erteilt werden, die auf einer der Entscheidung beigefügten Karte markiert sind, wie dies im etablierten Managementplan vorgesehen ist.
Kontakt
E-Mail-Adresse
Länsstyrelsen i Stockholm
Logotyp der Organisation
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