Busshållplats Svärdsnäsviken, Sandemar
- Bushaltestelle
- Nähe von Nahverkehr
- Landkreis: Stockholms län
- 6862.20 km von Ihnen entfernt
Aktionen
Beschreibung
Der Bus hält direkt neben dem Eingang des Naturschutzgebietes. Reiseinformationen unten, während der Suche hier.
Eine kleine Warnung für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Die Haltestellen sind sehr schmal und es ist beängstigend, an der Straße zu stehen, nahe dem Verkehr. Wir empfehlen Reflexe und Taschenlampen, wenn Sie reisen, wenn es beginnt zu dunkeln!
Aktivitäten und Einrichtungen
- Bushaltestelle
Zugänglichkeit
- Nähe von Nahverkehr
Fakten
Geschützt seit:** 1997
Größe: 390 Hektar davon 227 Hektar Land
** Charakter:** Mischwald, Wiese und Weideland;
Kommune:** Haninge
- Owner: Sandemar Fideikomiss and Haninge Municipality
Administrator: Bezirksrat
Schutzform: Naturschutzgebiet
** Sonstiges:** Natura-2000-Gebiet Sandemar SE0110015
Anleitung
By bus: Take the bus from Gullmarsplan or the Handen bus
terminal (Handenterminalen at Haningen centrum) towards Dalarö and get off at
Svärdsnäsviken bus stop. The bus stops right by the reserve's parking lot and main entrance. For current information on bus routes and
schedules, visit SL.se
By car: From Route 73, take the exit towards Dalarö. After 15 km, take a
right at the sign for "naturreservat Sandemar" into the parking lot.
To get to the calcareous fens, continue on the bus to the bus stop Sandemar. If travelling by car, continue driving on Dalarövägen road for a little over 2 km (past the manor house and the gravel quarry) and turn right onto a small unmarked road just after the gravel quarry. From the small parking lot, follow a path down to the beach and the fens.
Verordnungen
Um Sandemars Naturschutzgebiete zu schützen, gibt es Regeln, die Sie befolgen müssen.
In der Reserve ist es verboten,
vom 1. März bis 31. August in das auf der Karte von Anhang 1 der Entscheidung markierte Vogelschutzgebiet eintragen
2 das ganze Jahr vor einem Boot oder einem anderen Schiff auf dem Wasser innerhalb des Teils von Svärdsnäsviken auf der Karte markiert
3. Berge, Boden oder Stein durch Bohren, Hacken, Sprengen, Schnitzen, Graben, Malen oder dergleichen zerstören oder beschädigen
4. Zweige, Fallen oder andere Schäden an lebenden oder toten Bäumen und Sträuchern brechen oder die Vegetation sonst durch Ausgraben von Pflanzen wie Reis, Kräutern, Moose oder Flechten oder Entfernen von ehrwürdigen Pilzen
5. die Tierwelt stören (z.B. durch das Klettern der Nester, das Fangen oder Töten von Säugetieren, Vögeln, Krebstieren oder Fröschen)
6. mit unverbundenen Hund
7. Zelte länger als zwei Tage nacheinander
8. Feuer außer an dem vorgesehenen Ort
9. Caravan einrichten oder Boot aufstellen
10. einrichten Malerei, Plakat, Poster, Zeichen oder Inschrift machen
Fahrzeuge oder Fahrräder im Gelände durchführen.
Die Verordnungen 1 und 2 gelten nicht für den Grundbesitzer und sein Volk, seinen Staat oder seine Gemeindebeamten bei der Ausübung von Dienstleistungen oder Personal, das vom Naturschutzverwalter zugewiesen wird.
Kontakt
E-Mail-Adresse
Länsstyrelsen i Stockholm
Logotyp der Organisation
Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.
Ich bin hier gewesen 1
Ich möchte hierher gehen 1
Fragen & Antworten
Stellen Sie eine Frage an andere Naturkartan-Nutzer.
Bewertungen
0 Rezensionen
- 5 :
- 4 :
- 3 :
- 2 :
- 1 :
Bilder von Nutzern
Es gibt noch keine Nutzerbilder. Sei der Erste, der eines hochlädt!