Haväng och Vitemölla strandbackar, Naturreservat
- Naturschutzgebiet
- Landkreis: Skåne län
Aktionen
Aktivitäten und Einrichtungen
- Naturschutzgebiet
Fakten
Bild: 2013
Größe: 262 Hektar
Gemeinde: Simrishamn
Management: Stiftung für Freizeitgebiete in Skåne durch die Skåne Stiftung
Schutzart: Naturschutzgebiet und Natura 2000
Anleitung
Fahren Sie, fahren Sie kollektiv oder nehmen Sie das Auto hier. Karte und Richtung über Google Karten oder Koordinaten (WGS84).
Verordnungen
**Für den Gerichtshof für Menschenrechte gelten besondere Vorschriften und Einschränkungen. * *
Es ist beispielsweise verboten:
- einen Hund unverbunden haben oder in einer Leine, deren Länge 5 Meter überschreitet
- Beförderung eines Hundes während des Zeitraums vom 1. Juni bis 31. August in dem in Anhang 2 genannten Gebiet Feuer außerhalb von bestimmten Orten Holz und Stäbe sammeln Zelte
- Caravan/hus Auto zwischen 00:00 - 06:00 Fahrt außerhalb der ausgewiesenen Bereiche oder Gelenke Orientierung organisieren oder verdrillte Tracks bauen
[Annnex 2, Haväng und Vitemölla beachbacks Pdf, 1 MB, öffnet in neuem Fenster.](https://www.lansstyrelsen.se/download/18.2e0f9f621636c84402728616/1528363488759/Hav%C3%A4ng %20 und %20%C3%C3%B6%
Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur eine Auswahl von Regeln ist.
Volle Regeln für Besucher
Neben Vorschriften und Verboten in anderen Gesetzen und Vorschriften ist es verboten,
- Beschädigung von festen natürlichen Objekten oder Oberflächenbildung, wie Schnitzen in Bäumen; Feuer außerhalb des Administrators gesetzt Kamine; Wohnwagen, Wohnmobil oder gleichwertig am Arbeitsplatz zwischen 00:00 – 06:00 Uhr, Zelt,
- Pflanzen, Moosen, Flechten oder Venerierungspilze abholen, aufgraben oder anderweitig schaden;
- absichtlich brechen oder sammeln und entführen oder feuern totes Holz;
- absichtlich störende Tierwelt,
- mit Hunden oder anderen Haustieren, die nicht in Leine gehalten werden. Die Länge des Kupfers darf 5 Meter nicht überschreiten. mit einem Hund oder anderen Haustieren während des Zeitraums vom 1. Juni bis 31. August in dem in Anhang II genannten Gebiet;
- Fahrt außer dem eigens bezeichneten Pfad oder Bereich des Administrators;
- Kraftfahrzeuge durchführen;
- die Einrichtung eines Schiffes oder eines anderen Schiffes, das einen Tag überschreitet; Insekten, Spinnen, Schalen oder andere Wirbeltiere außer durch Klopfen, Handpflücken oder andere selektive Verfahren mit anschließender Wiederentlease innerhalb des Naturschutzgebietes erfassen; Anbringen der Platine, des Zeichens, der Beschriftung, des Posters oder damit der vergleichbaren Vorrichtung;
Außerdem ist es verboten, ohne den Staat des Bezirksverwaltungsrates:
Bereitstellung von Geocachern oder anderen fremden Objekten;
Schließlich ist es verboten, ohne die Zustimmung des Administrators:
Organisieren Sie Orientierung oder bauen Sie verdrillte Spuren.
[Annnex 2, Haväng und Vitemölla beachbacks Pdf, 1 MB, öffnet in neuem Fenster.](https://www.lansstyrelsen.se/download/18.2e0f9f621636c84402728616/1528363488759/Hav%C3%A4ng %20 und %20%C3%C3%B6%
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