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  • Fotograf: Tobias Ivarsson
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Grytö naturreservat

  • Naturschutzgebiet
von 5 Sternen

Aktionen

Beschreibung

Naturschutzgebiet Grytö wird von Åsnens schimmernden Wasserflächen umgeben. Jüngste Hurrikane und Herbststürme haben das Aussehen der kleinen Insel verändert. Die Menge der gestürmten Bäume begünstigt Pilze, Lavas, persistente Insekten und Vögel. Im Moment bildet leövsly den neuen Wald, in dem Sträucher mit den alten Bäumen, die die Stürme überlebten, durchsetzt sind. Um Grytö zu erreichen, ist Ihr eigenes Boot erforderlich. Vielleicht sehen Sie den Sturm, Fischgießen und Regal während der Reise. Weitere Informationen über die Reserve finden Sie im untenstehenden Link. Die Reserve befindet sich in der Gemeinde Tingsryd und wird vom Kreisverwaltungsrat Kronoberg verwaltet.

Wettervorhersage (um 12:00 Uhr)

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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Naturschutzgebiet

Fakten

Sicherheitsjahre:** 1996

** Areal: ** 368 ha

Zeichen:** Barrskog auf Inseln, Vogelleben

== Einzelnachweise ==

Owners: Individuelle und staatliche/Naturschutzbehörde

== Weblinks ==* Offizielle Website

Anleitung

Grytö liegt in der Nähe des südöstlichen Teils des Sees Åsnen. Von Växjö aus fahren Sie ca. 40 Minuten nach Süden. Das Reservat ist dann südwestlich, wenn Sie Väckelsång passieren.

Verordnungen

Sie sind herzlich eingeladen, das Naturschutzgebiet zu besuchen, aber bitte beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist:

Während der Zeit vom 1. April bis 31. Juli, Aufenthalt in den drei Bereichen der Karte (siehe PDF unter "Weitere Informationen"). Für Green Island und Helgaholm-Rönnekätten gilt das Einreiseverbot für die Inseln und ein umgebendes Wassergebiet neben 100 Metern von den Inseln (Fanglizenzen sind nicht berechtigt, im Bereich des Einreiseverbots zu bleiben)

2. Einrichten von Brett, Schild, Inschrift, Poster oder vergleichbaren Gerät

3. Feuer

4. Zelt oder Hausboot mieten

5. Orientationen oder verdrehte Gleise organisieren

6. im Land- oder Wassergebiet mit Luftfahrzeugen beginnen oder landen oder Kraftfahrzeuge, Hydrokopter, Hoverer oder ähnliche motorbetriebene Schiffe durchführen (gilt nicht für Motorboot)

Zerstörung oder Beschädigung fester Naturobjekte oder Oberflächenformationen, z.B. durch Bohren, Malen, Meißeln oder auf andere Weise beschädigende Bergströmungen, Blöcke, lebende Naturobjekte oder Liegen und stehende tote Bäume

8. Graben, holen oder brechen Sträucher, Reis, Kräuter, Pilze, Moose und Flechten mit Ausnahme der Ernte von Beeren und Pilz für den Hausbedarf

9. die Tierwelt beeinträchtigen, z.B. durch geschlossenes Verhalten in Vogelbewohnern, Topf oder gleichwertig

3. bringt ungekoppelten Hund oder andere auflösende Tierhaus

sammeln Insekten, Muscheln oder andere Tiere sowie ihre Eier, Taschen oder dergleichen. (Die Fischerei mit den anwendbaren Fangkarten und vorbehaltlich der Verordnung 1 ist zulässig)

Andere Rechtsvorschriften für das, was in Wäldern und Flächen getan werden kann, gelten auch im Naturschutzgebiet.

Kontakt

Adresse

Telefon 0470-410 00

E-Mail-Adresse

Kontaktcenter

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.

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