Fylleryds naturreservat
- Naturschutzgebiet
- Kinderwagen zugänglich
- Nähe eines Parkplatzes
- Nähe von Nahverkehr
- Nähe einer Toilette
- Landkreis: Kronobergs län
Aktionen
Beschreibung
Fylleryds Naturschutzgebiet beherbergt Växjös beliebteste Bewegungsrunden. Das Gelände, in dem Kiefernwälder dominieren, ist bitual stark hügelig. Fantasy Steinblöcke werden von rauen Kiefern und großzügigen Beeren gefolgt. Die Runden sind viele. Wählen Sie beispielsweise zwischen fünf Kilometern Elektro-Lichtspuren und knapp über eine Meile lange Trestuges-Strecke. Naturreservate und Wanderwege erreichen auch den Toftassee im Nordosten. Auch das Gehäuse bei Fagrabäckskogen ist seit 2018 Teil der Reserve. Talltita, Tofsmes, King Bird und Spill Crow signalisieren wertvollen alten Wald zusammen mit Raritäten wie grüne Schildkröte. Für weitere Informationen über Fyllerydäs Naturschutzgebiet, siehe den Link.
Aktivitäten und Einrichtungen
- Naturschutzgebiet
Zugänglichkeit
- Kinderwagen zugänglich
- Nähe eines Parkplatzes
- Nähe von Nahverkehr
- Nähe einer Toilette
Fakten
Schutzjahr: 1998, Verlängerung 2017
** Areal: ** 527 Hektar
** Zeichen:** Große Vielfalt an Kulturlandschaften und verschiedenen Waldarten, soziale Werte
== Einzelnachweise ==
** Owner:** Kirche, Gesellschaft, Gemeinde Växjö
== Weblinks ==== Einzelnachweise ==
Anleitung
Fylleryds Naturschutzgebiet liegt östlich von Växjö.
Verordnungen
Sie sind herzlich eingeladen, das Naturschutzgebiet zu besuchen, aber bitte beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist:
Schäden an der Natur, z. B. durch Graben, Bohren, Hacken, Malen oder Feuer außerhalb ausgewiesener, vorbereiteter Kamine
2. Fall, Entführer, ziehen, holen oder auf andere Weise lebende oder tote Bäume, Sträucher, Pflanzen, Pilze, Moose oder Flechten beschädigen (Karriere, Gefäßpflanzen und bodenlebender Speisepilz können für Hausbedarfe abgeholt werden)
ohne Genehmigung des Reservat Managers Insekten, Muscheln, Würmer oder andere Tiere sammeln
4. Eingriff in die Tierwelt durch z. B. nahe gelegenes Verhalten am Wohnort
5. andere Kraftfahrzeuge oder Anhänger als auf der bezeichneten Straße durchführen oder parken und Parkplatz vorbereiten
6. ohne Genehmigung des Reserveverwalters einen Wohnwagen oder Wohnmobil eingerichtet oder den Bootssitz arrangiert
7. Durchführung von Wasseraufnahmen oder Wasserskifahren
8. Fahren oder Fahrrad auf leichten Gleisen (siehe Karte auf Seite 13 der Entscheidung) oder Landschaftsskipisten.
Andere Rechtsvorschriften für das, was in Wäldern und Flächen getan werden kann, gelten auch im Naturschutzgebiet.
Kontakt
Adresse
Telefon 0470-410 00
E-Mail-Adresse
Kontaktcenter
Logotyp der Organisation
Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.
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