In diesem Naturschutzgebiet sind für die Zukunft zwei Gebiete mit üppigen Laubwäldern geschützt. Der Wald beherbergt eine Vielzahl von Vögeln, Pflanzen, Flechten, Moosen und Pilzen. In der Vergangenheit wurde das Land von den Menschen des 18. Jahrhunderts Hof von Winterbo verwendet. Hier ließen sie ihre Tiere auf Sommerarbeit gehen, schlugen Heu und kultivierten.
Spuren nach einem Bauernhof
Genau wenn Winterbo seine aktuelle Lage auf dem Reserveparkplatz hat, ist unsicher. Wir wissen, dass die Farm im frühen 18. Jahrhundert weiter westlich war. An der alten Hoflage, die auf der Karte unten markiert ist, gibt es verschiedene Arten von Überresten. Hier sind die Reste eines Kellers, Gartenpflanzen wie Sauerstoff und Obstbäume, Steinmauern und die Anbauschwelle.
Im Osten.
Der östliche Teilbereich ist das alte Eigentum von Winterbo. Das Land wurde für Anbau, Gartenbau und Heuernte genutzt. Von Asche und anderen Blattbäumen werden fruchtige Zweige geschnitten, um die Winternahrung des Tieres auszutrocknen. Als die Länder im 20. Jahrhundert nicht mehr genutzt werden konnten, begannen sie wieder zu wachsen und heute wächst der üppige Bauchwald auf den ehemaligen Besitzern. Einige alte Felder sind noch offen und auf einigen Asche sind die Spuren nach dem Hängen noch sichtbar (die Blatternte).
und im Westen
Der Westen diente als Land. Am Rande der Stadt fielen die Bauern ihre Tiere auf Köder und hier nahmen sie Holz und Holz auf. Heute wächst in der Gegend ein ungewöhnlich großer Buchwald. Auf den Büchern wurden mehrere seltene Pilze, Moosen und Flechten gefunden.
Entscheidungen: 2008
Fläche: 25 Hektar
Gemeinde: Kalmar
Eigentümer: individuell
Geschäftsführung: Bezirksverwaltung Kalmar County
Die Reserve liegt 5 km nordwestlich der Halltorp Gemeinde. Bei Germundslycke nehmen Sie gegen Prästlycke und Yggesbo ab. Nach dem Dorf Lyckeström folgen Sie den Schildern gegen Winterbo. Die Reserve kann nur zu Fuß das letzte Bit vom Parkplatz erreicht werden, eine Entfernung von etwa 850 m zum ersten Teilbereich entlang einer Gebrauchsroute. Respektieren Sie die landwirtschaftliche Umgebung auf dem Parkplatz, es ist privat.
Im Naturschutzgebiet erhalten Sie nicht:
Fahren Sie Kraftfahrzeuge.
Zehn mehr als einen Tag an demselben Ort.
Entzückend stören die Tiere.
Bringen Sie einen Hund oder ein anderes Tier, das nicht verbunden ist.
Feuer machen.
Volle Regelungen
C. Verordnungen für die Öffentlichkeit gemäß Kapitel 30 Abschnitt 7 des Umweltgesetzbuches über das Recht auf Reisen und Aufenthalt in der Reserve und über die Anordnung im Allgemeinen innerhalb der Reserve.
Es ist innerhalb der Reserve verboten:
Produzieren Sie Kraftfahrzeuge.
2. Zehn mehr als einen Tag an demselben Ort.
3. Die Tierwelt zu zerstören.
4. Entkoppelte Hunde oder andere auflösende Haustiere führen.
5. Feuer machen.
6. Pilze, Moosen oder Lavas aussuchen oder beschädigen.
7. Spülen Sie oder ziehen Sie Gefäßpflanzen.
8. Beschädigen oder entfernen Sie wachsende oder tote Bäume, Stümpfe, Rinde, Zweige, Büsche oder Reis.
Die Bestimmungen von C gelten nicht für Inhaber oder Inhaber eines besonderen Rechts auf Eigentum oder Inhaber anderer Rechte.
Per Markus Jönsson
Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.
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