Lindö, Naturreservat
- Naturschutzgebiet
- Landkreis: Kalmar län och Öland
Aktionen
Aktivitäten und Einrichtungen
- Naturschutzgebiet
Fakten
Entscheidungsjahr: 1999
Fläche: 131.6 Hektar davon 43.9 Hektar Land
Gemeinde: Kalmar
Eigentümer: Die Umweltagentur
Geschäftsführung: Bezirksverwaltung Kalmar County
Anleitung
Die Reserve befindet sich im nordöstlichen Teil der Skäggenäs Halbinsel in Kalmarsund nur über zwei Meilen nördlich von Kalmar. Biegen Sie von E22 in Rockneby nach Osten und dann nach Norden in Boda. Biegen Sie links an Straßenschildern gegen das Naturreservat Lindö ab. Biegen Sie bei der blauen Markierung Nature Reserve wieder links ab. Es gibt zwei Saiten mit weißer Markierung. Ein Osten in den berasten Eichenwald nach Kalmarsund. Der zweite folgt der Schotterstraße hinunter zum Hafen und geht dann mit den gehämmerten Winden in die Weide und fährt dann nach Süden und kehrt zum Campingplatz und zum Besucherparkplatz zurück.
Verordnungen
Im Naturschutzgebiet erhalten Sie nicht:
Fahren Sie jedes Fahrzeug oder Fahrzeug außerhalb der ausgewiesenen Straßen.
Zelt an Ort und Stelle außer bestimmten Orten.
- Setzen Sie den Camper, Wohnwagen oder Trailer auf.
- Fahr- oder Landehovereren, Hydrocopts, Flugzeuge mit geringer Geschwindigkeit oder ähnliche Schiffe. Gehen Sie Wasserski fahren. Fahren Sie von den Straßen oder Wegen. Bringen Sie einen Hund oder ein anderes Tier, das nicht verbunden ist.
- Stellen Sie das Brett, Schild, Poster oder ähnliches Gerät ein oder machen Sie Inschriften. Feuer an anderen Orten als an besonders ausgewiesenen Orten.
- Pilze, Flechten oder Holzpilze abholen oder beschädigen.
- Beschädigen oder entfernen Sie Bäume, Stümpfe, Rinde, Äste, Büsche oder Reis, die wachsen oder tot sind.
Wenn Sie eine Erlaubnis vom Verwaltungsrat erhalten haben, erhalten Sie:
Verwenden Sie den Bereich des Wettbewerbs oder Übungen.
Geschäftstätigkeiten durchführen.
Nach Anhörung des Verwaltungsrats erhalten Sie:
Forschung oder Forschung.
Volle Regelungen
C. Verordnungen gemäß Abschnitt 10 des Naturschutzgesetzes über das, was die Öffentlichkeit innerhalb der Reserve beobachten muss.
Neben Verboten und Vorschriften in anderen Rechtsvorschriften ist verboten:
(1) auf dem Gebiet des Grundstücks alle Arten von Fahrzeugen oder anderen Fahrzeugen als auf der bezeichneten Straße;
2. andere Zelte als in einem eigens benannten Ort nach dem festgelegten Bewirtschaftungsplan;
Wohnwagen, Camper oder ähnliches einrichten;
4. Hovereren, Hydrocopter, Wasserscots oder ähnliche Schiffe oder Reitwasserskier durchführen.
5. Fahrt außer auf der bestehenden Straße;
6. bringen ungekoppelten Hund oder andere auflösende Haustiere;
7. Brett, Schild, Plakat, Poster oder ähnliches Gerät einrichten oder Inschrift machen;
8. Feuer machen, außer im Brandfall,
9. Beschädigen oder Entfernen von Flechten, Moosen oder Holzpilzen;
Beschädigungen oder Entfernen von wachsenden oder toten Bäumen, Stümpfen, Rinde, Zweigen, Sträuchern oder Reis;
11. ohne Genehmigung des Verwaltungsrats des Bezirks, nutzen Sie den Bereich für Wettbewerb oder Ausübung Zwecke,
12. Geschäftstätigkeit ausüben,
13. ohne Rücksprache mit dem Verwaltungsrat des Kreises führen Forschung oder Forschung.
Kontakt
E-Mail-Adresse
Per Markus Jönsson
Logotyp der Organisation
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