In der Reserve ist ein Teil von Lyckebyåns Tal geschützt. Die Bauern der Region haben seit Hunderten von Jahren Heu geerntet. Entlang der Abhänge des Tals sind ungewöhnliche Geländeformen, die vom neuesten Binneneis hinterlassen werden.
Historische Hittermarks
In der Vergangenheit ernten die Bauern der Region Heu von den Feuchtwiesen neben Lyckebyån. Die Wiesen lieferten gute Ernten, weil der Strom regelmäßig überflutet und ertrank Vegetation mit nahrhaftem Wasser. Lieder für Hunderte von Jahren haben die Vegetation der Wiesen charakterisiert. Auch heute wird Heu aus einem kleineren Teil der Reserve am nächsten auf dem Bauernhof und entlang des Beckens geerntet. Wo der Bär aber aufhörte, sind die Videbuskage und die Bären eingewandert.
oder Die Überreste des Binneneiss
Das Reservat hat mehrere spannende und einzigartige Tracks aus dem Eisalter. Entlang des Tals klingeln mehrere langkleine Höhenstege – Stege. Die Esel laufen in Nordwest-Süd-Richtung und bestehen aus Blöcken, Stein und Kies, die vom Binneneis zurückgelassen werden. Die Spuren nach dem Eis sind wertvoll, vor allem für Geologen und Forscher. Indem sie die Formen der Landschaft studieren, erhalten sie einen Einblick, wie das neueste Binneneis aus unserem Land weggeschmolzen ist.
Entdecken Sie die Spuren der Vergangenheit
Auf der kleinen Schotterstraße durch die Reserve geht Stampeleden. Von dort aus können Sie Umwege zu den in der Vergangenheit verwendeten Bereichen machen. Es gibt einige alte Scheunen, wo die Bauern ihre Heu. Sie können auch auf die Kultivierungsschwelle stoßen – Steinhaufen, die die Bauern von ihren landwirtschaftlichen Nutzflächen befreit haben.
Entscheidungsjahr: 1975
Fläche: 32.2 Hektar
Gemeinde: Emmaboda
Eigentümer: individuell
Geschäftsführung: Bezirksverwaltung Kalmar County
Die Reserve liegt etwa 2 km nördlich der Broakulla-Gesellschaft. Die nächste Bushaltestelle befindet sich auf der Straße zwischen Broakulla und Eriksmåla.
Im Naturschutzgebiet erhalten Sie nicht:
Volle Regelungen
C. Verordnungen gemäß Abschnitt 7 des Kapitels 30 des Umweltgesetzbuchs über das Recht auf Reisen und Aufenthalt in der Reserve und auf die Anordnung im Allgemeinen.
Neben den Rechtsvorschriften und Vorschriften gilt das Verbot:
Beschädigen oder Entfernen fester natürlicher Objekte oder Oberflächenbildungen;
Schäden oder ferne Bäume, Sträucher oder Pflanzen, die hierunter blühen;
Jagd, Töten, Fangen oder Beschädigen von wilden Säugetieren oder Vögeln oder deren Küken oder Entfernen oder Beschädigen von Ei oder Nest oder sonst störenden Wildtieren;
4. mit unverbundenem Hund;
5. bestehende Ausnahmeregelungsvorrichtungen verletzen;
6. Zelt oder Wohnwagen oder solche;
7 um Feuer zu machen;
8. Kraftfahrzeuge oder andere Beförderungsmittel, die andernorts als auf dem vorgesehenen Fahrzeugverkehr ausgeführt werden;
9. Parken an anderer Stelle als für den vorgesehenen Zweck und
10. Funk, Grammophon, Tonbandgerät oder dergleichen störend ausnutzen.
Vorschriften gelten nicht für Landbesitzer oder andere Eigentümer
Per Markus Jönsson
Bitte beachten Sie, dass einige dieser Texte automatisch übersetzt worden sind.
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