Norrbränningen, Naturreservat
- Naturschutzgebiet
- Landkreis: Gävleborgs län
Aktionen
Beschreibung
Das Naturschutzgebiet Norrbränningen liegt zwischen den Seen Norrbränning und Sörbränning und E4 bildet einen Korridor direkt durch das Naturschutzgebiet. Der Wald besteht hauptsächlich aus Kiefernwäldern. Im östlichen Teil führt ein alter Pfad über die Höhen von Uvberget, aber es ist schwierig, dorthin zu gelangen, weil verfaulte Bäume. Das Naturschutzgebiet Norrburn liegt 8 Kilometer südwestlich von Ljusne und umfasst 336 Hektar. Es gibt keine unterhaltsamen Wanderwege in der Umgebung. Auf der Ostseite ist es schwierig, auf den Pfad durch verfaulte Bäume zu gelangen.
Das gesamte Gebiet wird von verschlucktem Großblockmorän dominiert. In den Höhen ist die Bodenschicht dünn mit kale polierten pourlands und Chiptonfeldern.
Neben den größeren offenen Ameisen Der Good Day Myth und das Anger Rudt Eisen hat auch mehrere kleine Feuchtgebiete und Sumpfwälder in der Gegend verteilt.
Im Norr-Verbrennen gibt es viele Arten von verehrenden Insekten. Im Falle von Inventaren in der Region wurden mehr als 30 rot markierte Insektenarten wie Reliktracking und Kiefernkäfer gefunden.
Aktivitäten und Einrichtungen
- Naturschutzgebiet
Fakten
Fläche: 336 Hektar Schutzjahr: 2018 Gemeinde: Söderhamn Charakter: Forstmanager: Kreisrat
Anleitung
Das Naturschutzgebiet liegt 8 Kilometer südwestlich von Ljusne in der Gemeinde Söderhamn. Im östlichen Teil führt ein alter Pfad über die Höhen von Uvberget, aber es ist schwierig, durch gefallene Bäume dorthin zu gelangen.
Verordnungen
Im Naturschutzgebiet gelten besondere Vorschriften. Es ist nicht gestattet,
- andere Kraftfahrzeuge als auf der Straße, die für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmt sind Nimm Holz. Feuer ist nur zulässig, wenn eigenes Brennholz mit zerbrochenen Zweigen, Fallen oder anderen Schäden an lebenden oder tot stehenden oder gefallenen Bäumen und Sträuchern genommen wird
- Schäden, Ernten oder Sammeln von Pflanzen, Pilzen und Flechten
- das Nest klettern, in der Nähe des Raubvogels bleiben, liegen oder stechen, Tiere sammeln oder sonst die Tierwelt schädigen oder stören
- Einrichten von Malerei, Plakat, Plakat, Schild oder Inschrift
- Schäden an festen Gegenständen oder an der Oberflächenbildung, wie z. B. Verschieben oder Entfernen von Stein, Graben oder damit vergleichbar.
Für vollständige Regelungen siehe Reserveentscheidung.
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