Kungshögshällarnas domänreservat, Naturreservat
- Naturschutzgebiet
- Landkreis: Gävleborgs län
Aktionen
Beschreibung
Die königlichen Höhen stehen als hoher Gipfel aus den flachen Landschaften des westlichen Gästriklands. Auf der Spitze der Kungshögshällarna steht ein alter Feuerwacheturm, der 1929 gebaut wurde, um das grüne Gold des Waldes bei Waldbrand zu bewachen. Der Aussichtsturm wurde durch ein Feuer beschädigt und ist derzeit für Besucher nicht verfügbar. Wir arbeiten mit der Gemeinde Sandviken zusammen, um den Turm zu reparieren, damit Besucher die Aussicht genießen können. Der Turm gehört der Gemeinde Sandviken.
Das Gebiet liegt 5 Kilometer südöstlich von Greensinka und erstreckt sich über 6 Hektar. Am einfachsten gelangen Sie vom Weg auf dem Parkplatz südlich von Kungshögs fäbodar nach oben. Wenn Sie mehr Zeit haben, können Sie auf dem Gästrikeleden Weg spazieren gehen.
Die King Height Schlaufe ist eine alternative Strecke des Guest Leads zwischen Stärte und Ulvkisbosjön, auf dem Teil des Guest Leads, der zwischen Österfärnebo und Grönsinka verläuft.
Alte, knotige Kiefern
Wenn Sie dem Weg auf den Berg folgen, passieren Sie Kiefern, die sehr alt sind. Die Bäume sind rau, niedrig und schmal, die ältesten sind über 400 Jahre. Direkt auf den Berg, die Fersen beginnen. Graue und gelb-weiße Kissen von Rentierröhren wachsen hier in Teppichen.
In den Swacks dazwischen werden Lingon und Blaubeeren mit Linnéa und Waldstern verbunden. Von der Spitze des Berges haben Sie einen schönen Blick auf die Kronleuchter auf der Heide unten.
Aktivitäten und Einrichtungen
- Naturschutzgebiet
Fakten
Fläche: 6 Hektar Schutzjahr: 1996, wurde aber bereits 1948 als Domain-Reserve abgesetzt Sandviken Administrator: Bezirksrat Charakter: Tall Forest, Pour Land
Anleitung
Das Naturschutzgebiet liegt etwa 5 Kilometer südöstlich von Grönsinka.
Verordnungen
Special rules apply in the nature reserve. It is not allowed:
- drive a motorized vehicle
- camping, making fires or taking firewood
- damage the forest stand, kill standing or fallen trees, brushwood, herbs or ground vegetation
- deliberately disturbing wildlife, damaging or removing endangered or rare plants or animals
- damage any solid object or surface formation.
For full regulations, see the reserve decision.
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