Ijungens gammelskog, Naturreservat
- Naturschutzgebiet
- Landkreis: Gävleborgs län
Aktionen
Beschreibung
Das Naturschutzgebiet befindet sich in einem Strandwaldgebiet auf der Nordseite des Ijungensees. Das Gebiet ist vor allem für den Naturwald geschützt, wo einige Bäume bis zu 30 Meter hoch sind. Es gibt keine markierten Wege, so können Sie im Wald auf eigene Faust gehen. Das Naturschutzgebiet Ijungen ist 23 Hektar groß und liegt etwa 15 Kilometer nordöstlich von Bollnäs, am Ijungensee. Der Wald besteht meist aus Fichte, Kiefer und Birke in den 120er und jünger. Es gibt auch Elemente von noch älteren Bäumen, vor allem Kiefern.
Das Gebiet ist von natürlichem Waldcharakter mit alten Bäumen, tot stehend und gefallenen Bäumen. Es ist eine Mischung aus Baumalter und Baumarten. Einige ältere Kiefern sind bis zu 130-150 Jahre alt.
Wertvoll für viele
Da es Fäbods in der Nähe gibt, wurde das Gebiet bisher für die Forstwirtschaft genutzt. Das Stück Kräuterflora im Wald mit z.B. Gebläse, Midsummerblumen, Folter und Orchideenschlüsseln kann ein Zeichen dafür sein.
== Weblinks ==== Einzelnachweise == Zum Beispiel zeigen der Orchideenknoten und die Pilze borderticka und rosenticka, dass es eine lange Waldaktivität in der Gegend gegeben hat.
Im Naturschutzgebiet finden sich mehrere Arten von Hackspitzen. Hier wurden dreiresistente Hackspett, Spillkalk und Grauskop beobachtet. Sie brauchen ältere Bäume und totes Holz, um zu gedeihen.
Aktivitäten und Einrichtungen
- Naturschutzgebiet
Fakten
Schutzjahr: 2017 Fläche: 22,8 Hektar Treuhänder: Kreisverwaltung: Bollnäs Charakter: Waldmark
Anleitung
Das Naturschutzgebiet liegt 15 Kilometer nordöstlich von Bollnäs.
Verordnungen
Im Naturschutzgebiet gelten besondere Vorschriften. Es ist nicht gestattet:
andere Kraftfahrzeuge als auf der für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Straße;
Nimm Holz. Feuer ist nur zulässig, wenn sein eigenes Holz enthalten ist.
- Zweige, Fallen oder sonstige Schäden, die lebende oder tot stehende oder gefallene Bäume und Sträucher brechen;
- Schäden, Ernten oder Sammeln von Pflanzen, Pilzen und Flechten,
- das Nest zu klettern, in der Nähe von Raubvögeln zu bleiben, zu liegen oder zu stechen, Tiere zu sammeln oder die Tierwelt zu schädigen oder zu stören;
- Gemälde, Plakat, Poster, Schilder oder Inschrift machen, Schäden an festen Gegenständen oder Oberflächenbildungen, wie z. B. das Verschieben oder Entfernen von Stein, das Graben oder damit vergleichbar;
Für vollständige Regelungen siehe Reserveentscheidung.
Kontakt
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