Tärnö-Yttre Ekö, Naturreservat
Naturschutzgebiet
- Landkreis: Blekinge län
- 6861.05 km von Ihnen entfernt
Aktionen
Beschreibung
Von Tarnös höchstem Punkt, Drakaberget, kann man mehr als die halbe Blekingeküste überblicken. Wanderwege führen um die gesamte Insel, die auch schöne Badeplätze zu bieten hat.
Tärnö besteht eigentlich aus zwei Naturschutzgebieten, die 1980 bzw. 1988 gegründet wurden. Diese umfassen vier unterschiedliche Bereiche der Insel sowie den östlichen Teil von Yttre Ekö. Tärnö liegt im äußeren Meergürtel und ist die größte Insel im Schärengarten von Hällaryd.
Die abwechslungsreiche Natur setzt sich aus Felsböden, Klappersteinfeldern, Edellaubwald, zugewachsenen Viehweiden, ehemaligen Äckern und Sandstränden zusammen. Hier steht eine mehrere Hundert Jahre alte Eiche namens „Fiskgökaeken“. Sie ist eine von zahlreichen riesigen und uralten Eichen auf Tärnö. Hoch oben auf der Südspitze der Insel steht ein achteckiger Leuchtturm, der 1910 ganz aus Holz gebaut wurde.
Die Insel ist ein beliebtes Sommer-Ausflugsziel und hat einen Gasthafen, einen Kaufladen und ein Restaurant. Sie können hier auch Ferienhäuser mieten. Am einfachsten erreichen Sie die Insel mit dem Passagierschiff von Karlshamn oder Matvik.
Die Naturschutzgebietsregeln finden Sie unter dem nachstehenden Link. So dürfen u.a. Hunde nur an der Leine geführt und Feuer nur an dafür vorgesehenen Stellen gemacht werden. Die Beschädigung lebender oder toter Bäume und Büsche oder anderer Vegetation durch ausgraben der Pflanzen ist verboten, ebenso wie das Zelten oder das Vertäuen von Booten für mehr als 48 Stunden.
Quelle: Provinzialregierung
Aktivitäten und Einrichtungen
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Naturschutzgebiet
Fakten
Schutzjahre: 1980 und 1988, Änderung und Erweiterung 2021
Gemeinde: Karlshamn
Charakter: Archipel, Eichenwald, Eingießplatz, Pflasterfeld, Sandstrand
Fläche: 112,8 Hektar, davon 36,8 Hektar Land und 76,0 Hektar Wasser
Eigentümer: Privat
Geschäftsführung: Bezirksverwaltung Blekinge
Schutzform: Naturschutzgebiet und Natura 2000
Anleitung
• Tärnö liegt ganz außen im Schärengarten von Hällaryd.. Sie erreichen die Insel nur mit dem Boot.
Verordnungen
Gerne besuchen Sie Tärnö-Other Ekö, aber bitte beachten Sie, dass es nicht gestattet ist:
- Übertragen oder Entfernen von Boden oder Stein, Bohren, Hacken, Blasen, Schnitzen, Graben, Malen oder anderweitig schädliche Berge, Erde oder Stein, auf Land oder in Wasser Steinmauern, Anbauschwellen oder andere kulturelle historische Überreste bewusst das Tierleben verletzen oder stören
- Pflanzen, Pilze oder Tiere so erfassen oder sammeln, dass ihre Biotopie oder reproduktive Umgebungen beschädigt oder zerstört werden
- Schäden lebend oder tot, stehend oder liegend Bäume und Sträucher, Entführung oder Feuer totes Holz Dig up oder Pull up Pflanzen
- Beizung von Moosen, Flechten oder Veneratingpilzen, außer dem, was für die Kunstbestimmung sinnvoll ist. Matsvamp kann für ihre eigenen Bedürfnisse ausgewählt werden, vorausgesetzt sie sind nicht friedlich Pflanzen in Pflanzen, Pflanzen, Tieren, Pilzen oder anderen Organismen
- andere als bestehende Straßen und Wege, und nur in der Weise, die nicht verursachen Verschleißschäden an den Böden, störende Natur oder andere Outdoor-Leben in der Umgebung
- Zelt oder anderes Lager für mehr als 2 Tage
- Feuer machen oder Grills verwenden, ausgenommen in besonders zubereiteten Grills
- Leerlauf-Antriebsmotor (mehr als 1 Minute) oder motorbetriebene Ladeeinheiten verwenden.
Ohne Erlaubnis des County Administrative Board, werden Sie nicht entweder
Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen, die Probenahmen, Markierungen, Fangfallen, Installation von Ausrüstungen oder irgendwelche Auswirkungen auf die Pflanzen- oder Tierleben. Das Sammeln mit destruktiven Methoden, wie die Zerstörung von Substraten, ist verboten
- den Bereich Wettbewerb, Praxis, Veranstaltungen oder andere organisierte Aktivitäten nutzen, die in der Natur oder im öffentlichen Leben störend erscheinen können
- Einrichtung von Gemälden, Plakaten, Plakaten, Schildern, Kästen, Schnitzereien, Bleimarkierung, Inschrift oder vergleichbares Gerät, außer vorübergehend (maximal 1 Woche) in Verbindung mit der Jagd oder in Verbindung mit organisierten Outdoor-Aktivitäten.
Kontakt
E-Mail-Adresse
Länsstyrelsen Blekinge
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