Kärringaskäret- Vogelschutzgebiet
- Sperrgebiet
- Landkreis: Blekinge län
Aktionen
Beschreibung
Zutritt verboten vom 1. April bis 15. Juli
Es ist verboten, sich während dieses Zeitraums im markierten Gebiet aufzuhalten, sich dort fortzubewegen oder zu jagen.
Der Schutz dient dazu, Vögel und ihre Lebensräume zu bewahren, damit sie ungestört brüten, rasten und überleben können.
Das Verbot gilt sowohl an Land als auch im Wasser und basiert auf dem schwedischen Umweltgesetz (Kapitel 7, §12).
Aktivitäten und Einrichtungen
- Sperrgebiet
Kontakt
Adresse
Blekinge Arkipelag
Kurpromenaden 4
372 36 Ronneby
E-Mail-Adresse
Team ARK56
Logotyp der Organisation
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