Sperrgebiet

Angeln/Fischen ist vom 15. September bis 31. Mai verboten | Schongebiet Lyckebyån

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Beschreibung

Jegliches Angeln ist verboten 1. Januar bis am 31. Mai
(FIFS 2004:36). Das Verbot gilt nicht für Berufsfischer, die Aale mit
Unterstützung von Aalfanggenehmigungen und individuellen Rechten fischen. Wenn
es aus Sicht des Fischereischutzes zulässig ist, kann die Provinzialregierung
Ausnahmen von diesen Vorschriften für diejenigen bewilligen, die mit
Unterstützung einer Angelkarte für den Fischfang auf andere Arten als Hecht
fischen. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann nähere Bedingungen für
Genehmigungen festlegen.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Angeln Angeln
  • Sperrgebiet Sperrgebiet

Kontakt

Adresse

Blekinge Arkipelag
Kurpromenaden 4
372 36 Ronneby

E-Mail-Adresse

Team ARK56

team@ark56.se

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