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Angeln/Fischen ist vom 15. September bis 31. Mai verboten | Schongebiet

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Beschreibung

Jegliches Angeln ist vom 15. September bis 31. Mai verboten (FIFS
2004:36). Das Verbot gilt nicht für Berufsfischer, die Aale mit Unterstützung
von Aalfanggenehmigungen und individuellen Rechten fischen. Wenn es aus Sicht
des Fischereischutzes zulässig ist, kann die Provinzialregierung Ausnahmen von
diesen Vorschriften für diejenigen bewilligen, die mit Unterstützung einer
Angelkarte für den Fischfang auf andere Arten als Hecht fischen. Die
Bezirksverwaltungsbehörde kann nähere Bedingungen für Genehmigungen festlegen.

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Aktivitäten und Einrichtungen

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Blekinge Arkipelag
Kurpromenaden 4
372 36 Ronneby

E-Mail-Adresse

Team ARK56

team@ark56.se

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