Sperrgebiet

Angeln/Fischen ist vom 1. Oktober bis 31. Dezember verboten | Schongebiet Brömsebäcken

Sperrgebiet

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Beschreibung

Jegliches
Angeln ist vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember verboten, mit Ausnahme des
Aalfangs, der mit Unterstützung individueller Fischereirechte betrieben wird
(FIFS 2004:36). Das Schutzgebiet wird durch eine Linie in einem Abstand von 500
Metern vom Mittelpunkt zwischen den beiden äußersten Mündungslandzungen
begrenzt.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Aktivitäten und Einrichtungen

  • Angeln Angeln
  • Sperrgebiet Sperrgebiet

Kontakt

Adresse

Blekinge Arkipelag
Kurpromenaden 4
372 36 Ronneby

E-Mail-Adresse

Team ARK56

team@ark56.se

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