ARK56
Connected coastal trails in a UNESCO biosphere ...
Jegliches Angeln ist verboten 1. Januar bis am 31. Mai
(FIFS 2004:36). Das Verbot gilt nicht für Berufsfischer, die Aale mit
Unterstützung von Aalfanggenehmigungen und individuellen Rechten fischen. Wenn
es aus Sicht des Fischereischutzes zulässig ist, kann die Provinzialregierung
Ausnahmen von diesen Vorschriften für diejenigen bewilligen, die mit
Unterstützung einer Angelkarte für den Fischfang auf andere Arten als Hecht
fischen. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann nähere Bedingungen für
Genehmigungen festlegen.
Blekinge Arkipelag
Kurpromenaden 4
372 36 Ronneby
Team ARK56
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