Im Moment gibt es in der ganzen Provinz Blekinge ein Feuerverbot.

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Ab dem 5. Mai 2025 gilt im Landkreis Blekinge ein Feuerverbot.

Ab dem 5. Mai 2025 ist es bis auf Weiteres verboten, im Wald oder in der freien Natur in der ganzen Provinz Blekinge ein Lagerfeuer zu machen oder zu grillen. Grund für das Verbot ist die Verhinderung von Waldbränden.

Wichtige Naturschätze können schnell verloren gehen und viele Teile von Blekinge Arkipelag sind für Feuerwehrarbeiten schwer zugänglich. Sei vorsichtig da draußen!

Erlaubt ist das Grillen in einem Grill auf dem eigenen Grundstück oder auf einem festen Grillplatz an einem öffentlichen Ort

Das Grillen mit festen Brennstoffen (Holz, Kohle, Gras, Reis, Äste) ist auf dem eigenen Grundstück in einem Grill oder einem anderen Gerät zum Kochen gestattet. Das Gerät muss so konstruiert sein, dass keine Gefahr einer Brandausbreitung besteht, beispielsweise durch Anheben vom Boden oder durch Stehen auf einer feuerfesten Oberfläche. Gleiches gilt für Gaststätten, Campingplätze und ähnliche Betriebe im eigenen Wirkungsbereich.

Das Grillen ist auch auf festen Grillplätzen in öffentlichen Bereichen gestattet, die so gestaltet sind, dass die Gefahr einer Brandausbreitung gering ist. Ein fester Grill ist ein Ort, der speziell zum Grillen gebaut wurde. Die Abgrenzung erfolgt beispielsweise durch Betonrohre oder Stein. Um das Gelände herum muss eine breite Bodenfläche mit Kies oder anderem feuerfesten Material vorhanden sein.

Ein Einweggrill ist kein dauerhafter Grillplatz und daher bei Feuerverbot verboten.

Die Nutzung der Außenküche ist gestattet

Sie können Trangia-Küchen und andere Open-Air-Küchen verwenden, die mit Flüssigkeit oder Gas betrieben werden, wenn die Gefahr einer Ausbreitung von Hitze und Feuer auf die Umgebung gering ist.

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