Fiolenområdets naturreservat
- Naturschutzgebiet
- Nähe eines Parkplatzes
- Landkreis: Kronobergs län
Aktionen
Beschreibung
See, Wald und Ameisen. Die Naturreservate von Fiolen dominieren eine Vielzahl von Umgebungen. Der Fiol selbst ist ein wunderschöner Quellsee mit ungewöhnlich klarem Wasser. Bei Åkultsmossen gibt es sowohl Orriken als auch Eulenchips sowie die Fleischfressenden Pflanzen Sileshår. Darüber hinaus folgt der Osten der Ameisen einem blockreichen alten Wald, der leicht gegen Grundstücke und Trolle gedacht werden kann. Für weitere Informationen über die Straßenbeschreibung, Karte und allgemein über das Naturschutzgebiet, siehe Link unten. Das Reservat befindet sich in der Gemeinde Växjö und der Gemeinde Alvesta. Die Reserve wird vom Kreisverwaltungsrat Kronoberg verwaltet.
Aktivitäten und Einrichtungen
- Naturschutzgebiet
Zugänglichkeit
- Nähe eines Parkplatzes
Fakten
**Schutzjahr: == Weblinks ==== Einzelnachweise ==
Areal: Ca. 1050 Hektar
** Charakter:** Meer, Wald, Hartholz und Ameisen
** Kommune:** Alvesta und Växjö
** Owners:** Individuelle und staatliche/Umweltschutzbehörde.
== Weblinks ==* Offizielle Website
Anleitung
Das Naturschutzgebiet liegt zwischen Torpsbruk-Aneboda.
Verordnungen
Sie sind herzlich eingeladen, das Naturschutzgebiet zu besuchen, aber bitte beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist:
- feste Naturobjekte oder Oberflächenformationen zerstören oder beschädigen, z.B. durch Bohren, Malen, Meißeln oder auf andere Weise beschädigen Bergströmungen, Blöcke, lebende oder tote Bäume und Stümpfe andere Kraftfahrzeuge als auf den Strecken und Parkplätzen durchführen oder parken
- Zelt oder Aufbau Wohnwagen oder Wohnmobil
- Autowaschen, andere Fahrzeugpflege oder ähnliche
- Schiffe, Fanggeräte, Badeanzüge, Tauchausrüstung Probenahmeausrüstung und wie zuvor in See- oder Wasserläufen außerhalb der Reserve verwendet, ohne vorherige Kontamination gegen Krustentierpest (mit Schiffen, die auf jedes Schiff verwiesen oder für den Transport auf dem Wasser verwendet werden);
- Insekten, Krebstiere, Muscheln, Muscheln, Würmer oder andere niedere Tiere oder ihre Eier, Blätter oder dergleichen sammeln (die Fischerei nach den geltenden Fangvorschriften ist zulässig)
- Störungen der Tierwelt, z. B. durch naheliegendes Verhalten am Wohnort
- disruptiv nutzen Radio, Bandspieler und solche Brandbildung im 1. April - 30. September
- Einrichten von Brett, Zeichen, Inschrift, Plakat oder damit vergleichbaren Gerät Organisation von Orientierungskontrollen, verdrehten Gleisen oder Fahrradwettbewerb
- Ausgraben, Bruch, Beschädigung oder Entführen von lebenden und toten Kopien von Sträuchern, Reis, Kräutern, Pilzen, Moosen oder Flechten mit Ausnahme der Ernte von Beeren und Pilzen für den Hausbedarf sowie gelegentliche Kopien von Pflanzen für Lehre und Forschungszwecke
Andere Rechtsvorschriften für das, was in Wäldern und Flächen getan werden kann, gelten auch im Naturschutzgebiet.
Kontakt
Adresse
Telefon 0470-410 00
E-Mail-Adresse
Kontaktcenter
Logotyp der Organisation
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Fragen & Antworten
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