Nötbergets norra , Naturreservat
- Naturschutzgebiet
- Landkreis: Gävleborgs län
Aktionen
Beschreibung
Nötberget Nord ist eines der Naturschutzgebiete, die nach den umfangreichen Bränden entstanden sind, die im Juli 2018 in Hälsingland zusammenbrachen. Das Naturschutzgebiet ermöglicht es den Besuchern, die Auswirkungen des Feuers gewalttätige Kräfte zu erleben, aber auch, wie das Leben zurückkehrt und wie sich neue Waldtypen nach den Bränden entwickeln. Das Gebiet liegt 3 Kilometer nordwestlich von Kårböle in der Gemeinde Ljusdal und erstreckt sich über 56 Hektar. Es gibt keine Wanderwege in der Gegend, aber es gibt eine Straße bis zum Naturschutzgebiet.
Nach den ausgedehnten Waldbränden, die im Juli 2018 in Hälsingland um Kårböle herum wüteten, entstand das nördliche Naturschutzgebiet Nötberget. Der Wald im Naturschutzgebiet ist Teil der großen Feuerfläche, die am Samstag, den 14. Juli 2018, durch einen Blitzschlag auf der Südseite von Nötberget entzündet wurde.
Das Feuer breitete sich über In der nächsten Woche ist der Berg unkontrolliert. Das Nussbergfeuer umfasste eine Feuerfläche von 872 Hektar, bevor das Feuer endlich unter Kontrolle war, mehr als zwei Wochen nach dem Brandbeginn.
Seien Sie vorsichtig in Brandbereichen
Das Naturschutzgebiet begann unmittelbar nach dem Löschen der Brände. Der Kreisverwaltungsrat erfand dann zuerst Bereiche aus dem Hubschrauber und später auch in Kraft. Die Bildung des Naturschutzgebietes wird dank der Tatsache möglich sein, dass sowohl private Grundbesitzer als auch Forstunternehmen eine Vertragsverletzungsvereinbarung mit dem Kreisverwaltungsrat Gävleborg unterzeichnet haben.
In den kommenden Jahren nach den Bränden können viele feuerbeschädigte Bäume fallen, was bedeutet, dass es riskant sein kann, die Gebiete zu besuchen. Die Besucher in den Bereichen werden ermutigt, sich sehr zu kümmern.
Aktivitäten und Einrichtungen
- Naturschutzgebiet
Fakten
Fläche: 56 Hektar Schutzjahr: 2022 Gemeinde: Lichtleitung: Kreisverwaltung Charakter: Waldflächenschutzgebiet: Naturschutzgebiet
Verordnungen
Im Naturschutzgebiet gelten besondere Vorschriften. Es ist nicht gestattet,
a) andere Kraftfahrzeuge als auf der Straße, die für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmt sind;
2. Nehmen Sie Holz. Feuer ist nur zulässig, wenn sein eigenes Holz enthalten ist.
Fallen oder sonstige Schäden, die lebende oder tot stehende oder gefallene Bäume und Sträucher betreffen;
4. Schäden, Ernten oder Sammeln von Pflanzen, Pilzen und Flechten,
5. das Anwesen zu klettern, in der Nähe von Raubvögeln zu bleiben, zu liegen oder zu stechen, Tiere zu sammeln oder die Tierwelt zu schädigen oder zu stören;
6. Malerei, Plakat, Poster, Zeichen oder Inschrift einrichten;
Schäden an festen Gegenständen oder Oberflächenbildungen, wie z. B. das Verschieben oder Entfernen von Stein, das Graben oder damit vergleichbar;
8. ohne die Genehmigung des Bezirksverwaltungsrates für die Durchführung großer organisierter Vereinbarungen, wie Wettbewerbe oder militärische Aktivitäten. Große Arrangements sind Arrangements mit etwa 100 Teilnehmern oder mehr.
Die Regelung 1 schließt das Fahren mit Schneemobilen im Winter auf der gefrorenen und gut schneebedeckten Oberfläche nicht aus.
Die Verordnung Nr. 4 schließt nicht aus, dass Beeren und Lebensmittelpilze gepflückt werden, die nicht in der Liste aufgeführt sind, und dass andere Pflanzen, die nicht in der Liste aufgeführt sind, für ihren eigenen Bedarf ausgewählt werden.
Die Vorschriften 1 und 5 schließen die Inhaber besonderer Rechte im Zusammenhang mit der im Naturschutzgebiet erlaubten Jagd nicht aus.
Die Verordnung 6 schließt keine vorübergehenden Anzeichen im Zusammenhang mit zugelassenen organisierten Wettbewerben gemäß der Verordnung 8 aus.
Kontakt
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