Fågelskyddsområde Holmöarna 15 april–15 augusti
- Gemeinde: Umeå
Verboten, innerhalb von 100 Metern von oder an Land auf bezeichneten Inseln vom 15. April bis 15. August zu bleiben.
Västerbottens län
Verboten, innerhalb von 100 Metern von oder an Land auf bezeichneten Inseln vom 15. April bis 15. August zu bleiben.
Verboten, das Gebiet vom 1. April bis zum 15. Juli zu betreten. Während dieser Zeit können jedoch markierte Pfade und Vogeltürme verwendet werden.
Verboten, innerhalb von 100 Metern oder Land auf der Lillbåda vom 15. April bis 15. August zu bleiben.
Access to the area is prohibited from April 15 to May 31. However, marked paths and bird towers may be used during this period.
Verboten, das Gebiet vom 1. April bis zum 15. Mai zu betreten. Plattformen und die Straße zwischen Stöcke und Inner Circuit können jedoch zu diesen Zeiten genutzt werden.
Prohibited to enter the area within the pastures from April 1 to August 15.
Access to the area is prohibited from April 1 to May 15, but the rest area may be used during this period.
Verboten, das Gebiet vom 1. April bis zum 15. August zu betreten. Während dieser Zeit können jedoch markierte Wege, Plattformen und Ruhezonen genutzt werden.
Verboten, Vogelschutzgebiete vom 1. April bis 15. August zu betreten. Ausgewählte Pfade, Rampen, Vogeltürme, Häute, Plattformen und Ruheplätze können jedoch während dieser Zeit genutzt werden.
Verboten, das Gebiet vom 15. April bis 15. August zu betreten. Wanderwege, Ruheplätze und Vogeltürme können jedoch während dieser Zeit genutzt werden.
Verboten, das Gebiet vom 15. Mai bis 1. August zu betreten.
Verboten, innerhalb von 100 Metern von oder an Land auf bezeichneten Inseln vom 15. April bis 15. August zu bleiben.
Förbjudet för allmänheten att beträda området 1 april–15 maj annat än på utpekad väg.
Verboten, das Gebiet vom 1. Mai bis zum 15. Juli zu betreten.
Det är förbjudet att beträda öar och skär eller komma dem närmare än 100 meter under tiden 15 april – 31 juli.