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  • Vedförråd
    Vedförråd
    Foto: Gunnar Hammar
  • Huggkubbe/manuell vedklyv
    Huggkubbe/manuell vedklyv
    Foto: Gunnar Hammar

Vedförråd och huggkubbe/Manuell vedklyv, Angarnssjöängen

  • Holzscheit
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Beschreibung

Hier ist ein hölzerner Abstellraum sowie ein Messer-/Manualholzklave.

Bitte nehmen Sie Ihr eigenes Holz, da es keine Garantie dafür gibt, dass das Holz gefüllt ist.

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Aktivitäten und Einrichtungen

  • Holzscheit

Fakten

Seit 1982 geschützt

Größe: 565 Hektar Wasser 1,8 Hektar

Charakter: Feuchtgebiet, See, Kultivierungslandschaft

Gemeinde: Vallentuna

Landbesitzer: Stadt Stockholm, Gemeinde Vallentuna, Staat und Privat

Verwaltung: Kreisrat

Schutzform: Naturschutzgebiet

Sonstiges: Natura-2000-Gebiet Angarn SE110034

Anleitung

Zu Fuß** Roslagsleden übergibt das Reservat. Sie können auch hier am Olhamraleden vom Bahnhof Vallentuna (Start am Presseamt) ca. 4 Kilometer laufen.

Mit dem Bus:** Nehmen Sie die Roslagsbanan nach Vallentuna und von dort Bus nach Kårsta. Steigen Sie bei Örsta aus, 200 Meter vom Reservat entfernt.

Aktuelle Buslinien und Fahrpläne finden Sie unter SL, sl.se.

Mit dem Auto:** Eine halbe Stunde von Stockholm. Fahren Sie E18 von Stockholm nach Norrtälje. Fahren Sie an der Ausfahrt nach Åkersberga und fahren Sie direkt zum Kreisverkehr Richtung Gillinge und Angarn. Nach 4,5 km ist Angarns Kirche vorbei. Biegen Sie nach 200 Metern am Schild "Angarnssjöängen Naturreservat" links ab, um zum Eingang Örsta zu gelangen. P Plätze sind auch verfügbar bei Skesta Hage und Olhamra, siehe Karte.

Verordnungen

Um die Naturreserven der Angarnssjöängen zu schützen, gibt es Regeln, denen Sie folgen müssen. Es ist verboten,

Berge, Boden oder Stein durch Bohren, Hacken, Sprengen, Schnitzen, Graben, Malen oder dergleichen zerstören oder beschädigen

Brechen von Zweigen, Fallen oder anderen schädlichen lebenden oder toten Bäumen und Sträuchern oder schädliche Vegetation auf andere Weise durch Ausgraben von Pflanzen wie Reis, Kräutern, Moose oder Flechten oder Entfernen von ehrwürdigen Pilzen

3. Störungen der Tierwelt (z.B. durch Aufstieg in den Hof, Fangen oder Töten von Säugetieren, Vögeln, Krebstieren oder Fröschen)

Wirbellose erfassen und sammeln

5. mit unverbundenen Hund

5. Feuer, ausgenommen an bestimmten Orten

7. einrichten Malerei, Plakat, Poster, Zeichen oder Inschrift machen

8. Fahrrad im Gelände

9. Motorboot im Meer fahren

Zelte außerhalb des vorgesehenen Bereichs. Im angegebenen Bereich darf man nur zwei aufeinander folgende Tage zelten.

11. während des Zeitraums vom 1. April bis 30. September das auf der Entscheidungskarte, Anlage 1 der Entscheidung markierte Vogelschutzgebiet betreten oder fürchten;

Fahrt auf den auf der Entscheidungskarte markierten Wegen, Anhang 1 der Entscheidung.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen i Stockholm

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