Naturkartan-appen kan behöva uppdateras för vissa användare

Användare av Naturkartans app för Android rapporterar i sommar att appen är seg mm. Vi rekommenderar att man raderar appen helt från sin telefon i så fall och laddar ned igen! Då skall den fungera bättre. Den befintliga appen skall ersättas av en ny app efter sommaren. Den gamla appen laddar all data för hela landet lokalt i appen (för att klara offline-läge) men det innebär att den blir för stor för vissa telefoner - då behöver den raderas och laddas ned igen!

  • Foto: Länsstyrelsen Stockholm

Torrdass Storbåtsviken

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Beschreibung

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Fakten

Geschützt seit 2025 als Nationalpark. (Die ehemaligen Naturschutzgebiete Bullerö und Långviksskär, 1967 bzw. 1983.)

Größe: 25,720 Hektar davon 24,880 Hektar Wasser und 840 Hektar Land

Charakter: Archipel, Meeresumwelt, kulturelle Umgebungen

Gemeinde: Warming

Landbesitzer: Staat

Verwaltung: County Council

Schutz: Nationalpark

Sonstiges: Natura 2000 Gebiet Bullerö-Bytta SE0110088

Wegbeschreibung

Dasset liegt neben dem orangen Gelenk "Bullerö um".

** nach Bullerö:** In der Hochsaison können Sie bequem mit dem SL-Bus von Slussen nach Stavsnäs-Winterhafen fahren. Von dort aus verbinden Bootverkehr mit der Buller Island Linie / Stavsnäs Boot Taxi. Andere Zeit, Bullerö ist mit dem Boot oder Boot Taxi erreicht.

Planen Sie Ihre Reise mit SL Reiseplaner und Bulleröline/Stavsnäs Bootstaxi.

Weitere Besucherinformationen finden Sie unter swedensnationalparker.se/namdoskargarden

Verordnungen

Mitte September 2025 treten die Vorschriften des Nationalparks des Nämdö-Archipels in Kraft. Bis dahin gelten die geltenden Vorschriften für das Naturschutzgebiet Bullerö.

Zum Schutz des Naturschutzgebiets Bullerö gibt es Regeln, die Sie beachten müssen. In der Reserve ist verboten:

  1. während des Zeitraums vom 1. Februar bis 15. August die in der Karte, Anhang 2 der Entscheidung, aufgeführten Gebiete und Gewässer (Korbschutzgebiete) erfassen oder fürchten.
  2. feste natürliche Objekte oder Oberflächenbildung durch Bohren, Hacken, Blasen, Schnitzen, Malen oder dergleichen zerstören oder beschädigen
  3. brechen Zweige, Fallen oder sonst Schäden lebende oder tote Bäume oder Sträucher, und die Vegetation anderweitig zu beschädigen, indem sie Reis, Kräuter, Gras, Moose oder Flechten aufgraben
  4. stören die Tierwelt (z.B. durch Klettern der Nester, Fangen oder Töten von Säugetieren, Vögeln, Raupen und Fröschen). So können bei der professionellen Fischerei einstimmige Robben getötet werden
  5. bringen Hunde oder andere Haustiere, die nicht miteinander verbunden sind.
  6. für mehr als zwei aufeinanderfolgende Tage Ankerboot an der gleichen Stelle
  7. Chase länger als zwei Tage in einem Sequenzzelt an der gleichen Stelle. Im Dorf Bullerön kann jedoch nur eine Zeltung in der vorgesehenen Lage stattfinden.
  8. Pick Night violett oder andere Orchideen
  9. Feuer schaffen, außer in ausgewiesenen und vorbereiteten Kaminen auf Bullerön und Bodkobben Motorfahrzeuge mit höherer Geschwindigkeit als 7 Knoten ausführen, nur 100 Meter vom Strand entfernt 12 Ohne die Erlaubnis des Verwaltungsrats des Kreises, den professionellen Verkehr in die Reserve zu führen Starten oder landen mit Flugzeugen.

Verordnung Nr. 13 gilt nicht für:

Rettungs- oder Krankentransport

Staatlicher oder kommunaler Beamter im Dienst

Transport von Bewohnern in der Reserve.

Kontakt

E-Mail-Adresse

Länsstyrelsen i Stockholm

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