Naturkartan-appen kan behöva uppdateras för vissa användare

Användare av Naturkartans app för Android rapporterar i sommar att appen är seg mm. Vi rekommenderar att man raderar appen helt från sin telefon i så fall och laddar ned igen! Då skall den fungera bättre. Den befintliga appen skall ersättas av en ny app efter sommaren. Den gamla appen laddar all data för hela landet lokalt i appen (för att klara offline-läge) men det innebär att den blir för stor för vissa telefoner - då behöver den raderas och laddas ned igen!

  • Grusparkering
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  • Vägvisning
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  • Ny toalett 2023
    Ny toalett 2023
    Foto: Länsstyrelsen Kronoberg
  • Information
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  • Tillgänglig grillplats nära
    Tillgänglig grillplats nära

Parkering Notteryd

  • Parken
  • Rollstuhlgerecht
  • Kinderwagen zugänglich
  • Nähe einer Toilette
  • Information
  • Eingang
von 5 Sternen

Aktionen

Beschreibung

Haupteingang mit großem Kiesparkplatz und Informationen für das Naturschutzgebiet Notteryd ist etwa 1,5 km östlich von Sandsbro und 7 km nordöstlich von Växjö Stadtzentrum. Ein zugänglicher Grill ist nah und viele wilde Natur sind zu entdecken. Seit dem Sommer 2023 gibt es eine neue Toilette in Sicht. Das gesamte Naturschutzgebiet wird vom Kreisverwaltungsrat von Kronoberg verwaltet.

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Aktivitäten und Einrichtungen

  • Information
  • Eingang
  • Parken

Zugänglichkeit

  • Rollstuhlgerecht
  • Kinderwagen zugänglich
  • Nähe einer Toilette

Fakten

**Area:289 hectares

Year of protection: 2009

Character: Mixed forest, meadows and lake

Municipality: Växjö

Owner: The state

Manager: County Administrative Board in Kronoberg

Wegbeschreibung

Das Reservat ist von Sandsbro über Fylleryd und den Golfplatz und dann weiter in Richtung Vikensved erreicht. Nach Noteryds Dorf, nehmen Sie die Linke in einer Y-Überquerung und sehen Sie das Wegweiser zum Parkplatz am abgelegenen Schützen.

Verordnungen

Sie sind herzlich eingeladen, das Naturschutzgebiet zu besuchen, aber bitte beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist:

  1. natürliche Gegenstände oder Oberflächenbildung schädigen, beispielsweise durch Ausgraben im Boden, Bohren, Malen oder Meißeln auf Gebirgsgießen und -blöcken (der Verwalter kann die Genehmigung erteilen, Gruben im Freien oder im Unterricht zu graben);
  2. Fallen oder sonstige Schäden lebende oder tote Bäume und Sträucher,
  3. Reis, Kräuter, Pilze, Moose und Flechten abholen oder ausgraben, andere als nicht-friedliche Arten für den Hausbedarf zu pflücken;
  4. andere Kraftfahrzeuge oder Anhänger als auf der bezeichneten Straße und dem Parkplatz durchführen oder parken;
  5. ohne Genehmigung des Treuhänders Vorstand, Schild, Plakat oder ähnliches einrichten;
  6. ohne Genehmigung des Verwalters Wettbewerb, Lager oder ähnliches führen;
  7. die Tierwelt beeinträchtigen, beispielsweise durch die Nähe des Verhaltens am Wohnort oder Spielort;
  8. Zelt mehr als eine Nacht oder Übernachtung in Wohnmobil oder Wohnwagen,
  9. Feuer mit Ausnahme des bestellten oder benannten Kamins

Diese Verordnungen schließen Maßnahmen zur wissenschaftlichen Untersuchung aus, die im Voraus vom Kreisverwaltungsrat genehmigt wurden.

Andere Rechtsvorschriften für das, was in Wäldern und Flächen getan werden kann, gelten auch im Naturschutzgebiet

Kontakt

Adresse

Telefon 0470-410 00

E-Mail-Adresse

Kontaktcenter

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