Hamsas, Naturreservat
- Naturschutzgebiet
- Landkreis: Gävleborgs län
Aktionen
Beschreibung
Das Naturreservat Hamsa besteht hauptsächlich aus 80-120 Jahre alten Graniumwäldern mit Elementen der Kiefernameisen. Der Wald hat einige Spuren der älteren Forstwirtschaft. Historisch gesehen wurde der Wald in dieser Gegend wahrscheinlich hart für Holz für die umgebende Eisennutzung verwendet. Der Teil, der jetzt reserviert ist, ist ein kleiner Rückstand, der entkommen ist. Der Wald gehörte zum alten Hamsas-Gästehaus, das seinen Namen dem Naturschutzgebiet gegeben hat.
Das Gebiet liegt 5 Kilometer südlich von Järbo in der Gemeinde Sandviken und umfasst 57 Hektar.
Wertvoll für viele
Im Reservat finden Sie Pinien und Fichten, die 160 bis 200 Jahre alt sind. Einige gut gewachsene alte Marken rühmen sich von Rüstung Rinde und krummen Zweigen an der Spitze.
Es gibt auch Elemente von Hartholzbäumen, vor allem Asp, aber auch Siegel, Klippen, Röntgenstrahlen und Warzenbirke. Im Naturschutzgebiet gibt es einige tote Bäume, die als wichtiger Lebensraum für Pilze und Insekten dienen, da totes Holz in den heutigen Wäldern immer seltener wird.
Aktivitäten und Einrichtungen
- Naturschutzgebiet
Fakten
Fläche: 57 Hektar Schutzjahr: 2014 Gemeinde: Sandviken Administrator: Bezirksrat Charakter: Barrskog und Myr
Anleitung
Das Naturschutzgebiet liegt etwa 5 Kilometer südlich von Järbo (2 Kilometer nördlich von Jäderfors).
Verordnungen
Im Naturschutzgebiet gelten besondere Vorschriften. Es ist nicht gestattet:
Kraftfahrzeuge
Nimm Holz. Feuer ist erlaubt, wenn Ihr eigenes Feuer genommen wird
- Breaking Zweige, Fallen oder andere Schäden leben oder tot stehen oder gefallen Bäume und Sträucher
- Beschädigung, Ernte oder Sammlung von Pflanzen und Pilzen. Beere, Nahrungsschwamm und Blütepfeife für Ihre eigenen Bedürfnisse ist jedoch erlaubt, mit Ausnahme von friedlichen und rot markierten Arten.
- das Nest zu klettern, in der Nähe von Raubvögeln zu bleiben, zu liegen oder zu stechen, Tiere zu sammeln oder sonst absichtlich die Tierwelt zu schädigen oder zu stören
- Einrichten von Malerei, Plakat, Plakat, Schild oder Inschrift
- Beschädigung von festen Gegenständen oder Oberflächenbildungen, wie z. B. Relais oder Entfernung von Stein oder damit vergleichbar
Für vollständige Vorschriften siehe Reserveentscheidung
Kontakt
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