Informationsskylt Ängsö nationalpark, Hemudden
- Information
- Landkreis: Stockholms län
- 6853.97 km von Ihnen entfernt
Aktionen
Beschreibung
In Hemudden, zentral gelegen inmitten der Kreuzung zwischen dem Yachthafen, den Breakbodies und der Resthaltestelle, finden Sie ein Schild mit Informationen über die Natur und Geschichte des Nationalparks. Karte und Verordnungen.
Aktivitäten und Einrichtungen
- Information
Verordnungen
Verordnungen gemäß der Verfassungsversammlung der schwedischen Naturschutzbehörde (NFS 2014:10). Die folgenden Bestimmungen gelten sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Grundbesitzer und die Nutzungsinhaber.
Die schwedische Umweltschutzbehörde hat am 12. Juni 2014 die Vorschriften über den Nationalpark Ängsö beschlossen.
Im Nationalpark ist es verboten:
1 Graben oder Hack,
Schäden, Schnitzereien oder Farben auf Bergen, Land, Blöcken oder Stein;
3. Den Stein entfernen,
Zweige brechen oder Fallen oder Schäden leben oder tote Bäume oder Sträucher;
5. die Tierwelt beschädigen oder stören, das Anwesen besteigen oder in der Nähe des Raubvogels, Lya oder Topfs bleiben;
6. Kraftfahrzeuge durchführen;
7. schweben auf Land,
8 Wasseraufnahmen,
9. das Boot länger als zwei aufeinanderfolgende Tage an derselben Stelle anlegen;
Start oder Land mit Luftfahrzeugen;
Feuer, einschließlich der Verwendung von Grill, außer an der angegebenen Stelle. Allerdings ist die Verwendung von Außenküchen erlaubt.
12. ungekoppelte Hunde oder andere Haustiere, die nicht miteinander verbunden sind;
13. auf verstörende Weise Klang verursachen,
vom 1. Februar bis 15. August, in das auf der Karte in Anhang 1 markierte Gebiet (Birdschutzgebiet) ein- oder auszufahren;
15. die Wiese betreten, bevor die Schläge durchgeführt werden;
militärische oder Polizeiübungen durchführen und
Fisch, ausgenommen Handwerkzeuge.
Ohne Genehmigung des Verwaltungsrats ist der Nationalpark verboten:
- Sportwettkämpfe oder Sportveranstaltungen durchführen; Schild, Tafel, Plakat, Orientierungskontrolle, Schnipsel, Kennzeichnung oder ähnliches; wissenschaftliche Untersuchungen durchführen oder Umweltüberwachung durchführen, einschließlich Kennzeichnung, Sammlung, Erfassung oder sonstige Auswirkungen auf die natürliche Umwelt;
- Frosch oder Krebstiere sammeln, Insekten, Spinnen, Schalen, Schnecken oder andere Wirbeltiere sammeln und
- Pflanzen, einschließlich Moose, Flechten oder verehrende Pilze abholen, sammeln oder ausgraben.
Innerhalb des Nationalparks ist es verboten, einen Windschutz oder ein ähnliches Gerät zu zelten oder einzurichten, außer in der angegebenen Lage in Norrviken.
Konsultation ist mit dem Kreisverwaltungsrat erforderlich
für Zelte oder ähnliche
- in Begleitung von mehr als 10 Personen oder 2 mehr als zwei aufeinander folgende Nächte.
Allgemeine Ausnahmen
Ungeachtet der Einschränkungen in den Abschnitten 1 bis 5 ist der Nationalpark zulässig.
- für den Verwalter oder den Kreisverwaltungsrat ernannte Zustellpersonen, Maßnahmen im Einklang mit dem festgelegten Bewirtschaftungsplan durchzuführen, wie etwa die Erhaltung und Verbesserung von Wanderwegen, die Durchführung von Grenzmarkierungen, den Bau von Einrichtungen für das Leben im Freien, den Bau von Hemmungen, die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen und die Durchführung von Informationsschildern;
- für den Verwalter oder den Kreisverwaltungsrat ernannte Zustellpersonen, um eine Einstellrampe für ein Boot mit einem rollstuhlgebundenen Besucher sowie einen zugänglichen Ruheplatz mit einem Kamin in Hemudden zu arrangieren, einen Rollout am Trockner durchzuführen, um die Zugänglichkeit anzupassen, einen Zeltplatz und einen Ruheplatz mit einem Kamin in Norrudden zu bauen und einen Anhänger um Stormaren zu bauen,
- für den Verwalter oder den vom Kreisverwaltungsrat benannten Auftragnehmer, motorisierte Fahrzeuge und motorgetriebene Fahrzeuge zur Durchführung von Maßnahmen gemäß dem festgelegten Bewirtschaftungsplan oder für andere Dienstzwecke durchzuführen;
- für den Verwalter oder den Kreisverwaltungsrat ernannte Zustellstellen in Gebieten, in denen das Zugangsverbot gemäß den Abschnitten 3, 14 und 15 gilt, um Maßnahmen im Rahmen des festgelegten Bewirtschaftungsplans oder für andere Dienstzwecke durchzuführen;
- für das Personal innerhalb der Polizei, der Küstenwache, der medizinischen Versorgung oder Notfalldienste für die Verwendung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen und Hunden sowie für die Einreise oder die Einreise in Gebiete, in denen die Zugangsverbote gemäß den Abschnitten 3, 14 und 15 gelten und gegebenenfalls andere Maßnahmen ergreifen. Die Mitteilung erfolgt, wenn möglich, dem Kreisverwaltungsrat im Voraus oder so bald wie möglich nach der Durchführung;
- für Einwohner der Insel, die mit Luftfahrzeugen beginnen und landen sollen, außer in dem Gebiet, in dem das Zugangsverbot gemäß den Abschnitten 3, 14 und 15 gilt; für den qualifizierten Verkehr, der innerhalb des in Anhang 1 genannten Teils des Vogelschutzgebiets zu und von brauenden Landungen führt;
- für die zuständige Person, um beschädigt wild zu suchen und zu töten, und in Verbindung mit diesem, bringen Sie einen Hund, der nicht verbunden ist;
- für den Verwalter oder den Kreisverwaltungsrat die Auftragnehmer zur Verfolgung von Wildschweinen in der allgemeinen Jagdzeit gemäß Abschnitt 2 der Jagdverordnung (1987:905) unter Berufung auf Anhang 1 Nummer 7 ernannt;
- für den Verwalter oder den Kreisverwaltungsrat die Auftragnehmer zur Verfolgung von Schutzjagden gemäß Abschnitt 26 der Jagdverordnung (1987:905) gemäß Anhang 4 Absatz 1 ernannt, um Schäden an der Tierwelt zu verhindern;
- für die zuständige Person, die von der Behörde gemäß den Abschnitten 23(b) und 29 der Jagdverordnung (1987:905) eine bestimmte Schutzjagd durchführt, und in diesem Zusammenhang einen nicht verbundenen Hund mitbringen; für Personen mit eingeschränkter Mobilität, die einen Elektrorollstuhl oder ein Permobil auf bezeichneten Gelenken und Wegen ausführen; Beeren und Lebensmittelschwämme für ihren eigenen Gebrauch zu pflücken, außer in dem Gebiet, in dem das Zugangsverbot gemäß den Abschnitten 3, 14 und 15 gilt;
- die Nutzung von Grundstücke und Werften gemäß der Abgrenzung von Anhang 1. Der Grundstück- und Werftstandort ist jedoch von Ausgaben oder Tätigkeiten, die nicht mit der traditionellen Nutzung übereinstimmen, zu behandeln und frei zu halten und bestehende Gebäude, Drähte oder andere Einrichtungen zu erhalten. Vor dem Eintritt in Unterhaltsmaßnahmen wird eine Konsultation mit dem Kreisverwaltungsrat vorgenommen.
Kontakt
E-Mail-Adresse
Länsstyrelsen i Stockholm
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