Horsnäsamossen, Naturreservat
Naturschutzgebiet
- Landkreis: Kronobergs län
- 6774.1 km von Ihnen entfernt
Aktionen
Beschreibung
Naturreservatet Horsnäsamossen ist ein Moorland, das in einem langen Tal mit anderen Mooren und Seen liegt. Das Reservat erstreckt sich über fast 800 Hektar und besteht hauptsächlich aus Mooren und Sumpfgebieten.
Das Moor wird von der Straße zwischen Vislanda und Ljungby durchquert. Nördlich der Straße liegt der Tranebrokanal. Ein Spaziergang entlang des Kanals führt Sie auf das Moor, um die fantastischen Ausblicke zu genießen.
Moore, Sumpfgebiete, Wald und Land Horsnäsamossen ist ein vielfältiges und gut erhaltenes Moor. Es verfügt über ungewöhnlich große Moorgrate für die Region. Die völlig baumlosen Moore und die umliegenden Moosflächen schaffen weite, offene Landschaften. Wertvolle Wälder, hauptsächlich bestehend aus Sumpfwäldern mit Kiefern, umgeben die offenen Moorflächen. Im Reservat gibt es mehrere Quellen und Bäche, die kleinere Sumpfwaldgebiete bilden. Während Kiefern und Fichten dominieren, gibt es auch einige Laubbäume.
Reichhaltige Vogelwelt Das Moor beherbergt eine reiche Vogelwelt, darunter Beobachtungen von Rotschenkel, Kranich, Alpenstrandläufer, Kiebitz, Waldwasserläufer und anderen Moorvögeln. Im Reservat können Sie auch Auerhuhn und Birkhuhn entdecken. Der Wald rund um das Moor ist reich an Totholz, das von verschiedenen Spechtarten genutzt wird.
Diese Übersetzung ist KI generiert.
Aktivitäten und Einrichtungen
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Naturschutzgebiet
Verordnungen
Sie sind herzlich eingeladen, das Naturschutzgebiet zu besuchen, aber bitte beachten Sie, dass es nicht erlaubt ist:
- natürliche Gegenstände oder Oberflächenformationen zerstören oder beschädigen, z.B. durch Graben, Bohren, Hacken, Malen, Meißeln oder auf andere Weise schädigen, wie Berggießen, Blöcke oder lebende und tote Bäume
- Antrieb oder Parken von Kraftfahrzeugen außerhalb der bestehenden Straßen und Parkplätze (bei Abholung von Schutz, Rehe oder Wildschwein, Kraftfahrzeuge können an Land verwendet werden) Zehn mehr als eine Nacht oder Wohnwagen oder Wohnmobil Reis, Kräuter, Pilze, Moose und Flechten mit Ausnahme von Einzelexemplaren, sowie Beeren und Speisepilz für den Hausbedarf abholen oder ausgraben
- Störungen der Tierwelt, zum Beispiel durch Naherscheinen bei Vogelnestern oder Eintopfen
- Einrichtung von Brett, Schild, Poster oder vergleichbaren Geräten führen Wettbewerb, Bewegung, Lager oder so etwas in der Reserve ohne die Erlaubnis des Managers.
Diese Verordnungen schließen Maßnahmen zur wissenschaftlichen Untersuchung aus, die im Voraus vom Kreisverwaltungsrat genehmigt wurden.
Andere Rechtsvorschriften für das, was in Wäldern und Flächen getan werden kann, gelten auch im Naturschutzgebiet.
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